Samstag, 26. Oktober 2013
 
Wo schlechter Rat teuer ist
80 Prozent der Gutachten in Sorgerechts-Verfahren gelten als fehlerhaft oder schlampig erstellt
Vor Gericht entscheiden zumeist Gutachten, wo ein Kind leben darf. „Oft sind sie nichts wert“, sagt Dr. Werner Leitner.

NWZ Online 15.10.2013
Karten Krogmann

Aus eigener Erfahrung als Gutachter weiß Leitner, dass Richter fast immer der Empfehlung des Gutachters folgen. Aber Gutachter ist kein geschützter Beruf, klagt Leitner. 7000, 8000 Euro koste so ein Gutachten schnell, zahlen müsse bei Familiensachen oft der Steuerzahler. „Er zahlt für Gutachten, die nichts wert sind“, so Leitner. Aktuell hält er rund 80 Prozent aller familienpsychologischen Gutachten vor Gericht für fehlerhaft oder schlampig erstellt.

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Dienstag, 15. Oktober 2013
 
Unterhaltsstreit: Franzose an Deutschland ausgeliefert
Ein geschiedener französischer Vater ist wegen ausstehender Unterhaltszahlungen nach Deutschland ausgeliefert worden. Wie die Staatsanwaltschaft im elsässischen Colmar mitteilte, wurde der 42-Jährige in der Grenzstadt Kehl bei Straßburg den deutschen Behörden übergeben. Er sollte nach Bayern gebracht werden, wo die Justiz gegen den Mann einen europäischen Haftbefehl erlassen hatte.
Yahoo Nachrichten 14.10.2013
AFP

Streitigkeiten zwischen deutschen und ausländischen Elternteilen über das Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder beschäftigen schon seit Jahren auch das Europaparlament. Dessen Petitionsausschuss liegen mehr als 120 Beschwerden von ausländischen Vätern und Müttern vor. Sie werfen den deutschen Gerichten und Jugendämtern vor, bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht systematisch die nicht-deutschen Elternteile zu benachteiligen.

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Montag, 14. Oktober 2013
 
Berufsbedingt überheblich
Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz.
ZEIT ONLINE 06.07.2013
Norbert Blüm

Am weitesten fortgeschritten ist die Aufweichung des Rechts hin zum flexiblen Konfliktmanagement an den Familiengerichten. Wenn es um Scheidung oder Sorgerecht geht, wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Den Richter interessiert das wenig. "Wir sind hier nicht im Strafgericht", ist eine oft gebrauchte richterliche Ausrede vor Familiengerichten. Selbst wenn Eid gegen Eid steht und nach den Gesetzen der Logik mindestens ein Meineid im Spiel ist, bleibt dies meist unaufgeklärt, weil offenbar die Wahrheit nicht interessiert. Das Pendel ist von der totalen Moralisierung der Scheidung ins andere Extrem umgeschlagen, in die moralfreie Zone. Dafür mag es auch Gründe in der Richterqualifikation geben. "Familienrichter haben eine hochgradig jämmerliche Ausbildung. Das Familienrecht spielt weder im Studium noch in der Referendarzeit eine große Rolle, geschweige denn, dass es eine spezielle Ausbildung oder verpflichtende Fortbildung für angehende Familienrichter gäbe", behauptete der Münsteraner Jurist Elmar Bergmann, und der muss es wissen, denn er war selbst fast 30 Jahre lang Familienrichter. Umso wichtiger, dass Richter wenigstens lernen, mit Kritik umzugehen.

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Dienstag, 20. August 2013
 
Schlampige Gutachten
"Man denkt ja, da wird einem professionell geholfen": Gutachten vor Familiengerichten haben die wohl größte Macht, die ein Papier über Menschen haben kann - sie entscheiden, ob Eltern ihr Kind genommen wird. Und doch sind nicht nur die verwendeten Tests mangelhaft, sondern auch die Gutachter oft schlecht ausgebildet.
Süddeutsche Zeitung 14.02.2012
Charlotte Frank

Die oft mangelhafte Qualität der Gutachten hängt mit einem weiteren Problem zusammen: Zum Sachverständigen vor Familiengerichten kann theoretisch jeder Mensch mit jedem Beruf ernannt werden, nicht nur Psychologen oder Pädagogen. Auch müssen Gutachter keine Berufserfahrung nachweisen. Schon Uni-Absolventen ohne Lebens- oder Berufserfahrung können ein Urteil über die Zukunft ganzer Familien abgeben. Fortbildung ist für Gutachter nicht - wie für alle anderen Heilberufe - vorgeschrieben. Und eine Kammer, die ihr korrektes Arbeiten überwachen könnte, fehlt.

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Montag, 17. Juni 2013
 
Immer mehr Gerichtsverfahren um Sorgerecht in Hamburg
Die Zahl der Gerichtsverfahren um Sorge- und Umgangsrecht für Kinder von getrennten Eltern ist in Hamburg in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das berichtete «Bild» Hamburg am Montag unter Berufung auf die Senatsantwort auf eine schriftliche Kleine Anfrage der CDU. 2003 beschäftigten sich die Familiengerichte demnach mit 765 Umgangsverfahren, 2008 waren es 1176 und im vergangenen Jahr bereits 1602.
DIE WELT 17.06.2013
dpa/lno

Die Zahl beinhaltet laut Zeitungsbericht neben den normalen Sorgerechtsfällen auch Verfahren gegen ein Elternteil, das den Umgang mit dem Kind erschwere oder sogar verhindere. Der CDU-Familienexperte Christoph de Vries (38) sagte dem Blatt: «Man kann an die Eltern nur appellieren, ihre Auseinandersetzungen nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen.» Wünschenswert seien mehr gerichtliche Mediationsverfahren.

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Freitag, 1. März 2013
 
Ermittlungen gegen Amtsrichter und Chefarzt abgelehnt
Gustl Mollaths Anwalt wirft dem Nürnberger Amtsrichter und dem Chefarzt der Bayreuther Klinik "verbotene Vernehmungsmethoden" vor. Doch jetzt hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die beiden abgelehnt. Anwalt Strate sieht darin eine "unheilvolle Botschaft".
Süddeutsche Zeitung 27.01.2013
Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Die Staatsanwaltschaft sieht das Verhalten von Amtsrichter und Arzt nicht im Widerspruch zu den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Zwar dürfte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht erfolgen, wenn sich der Beschuldigte weigere, eine Untersuchung zuzulassen. Auch habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass eine "Totalbeobachtung" die Grundrechte des Untergebrachten verletze. Allerdings, so teilt die Staatsanwaltschaft mit, habe Mollath nie erklärt, zu keiner Untersuchung bereit zu sein. Zutreffend sei lediglich, dass Mollath Untersuchungen von Anfang an verweigert habe.

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Und wieder einmal werden Ermittlungen gegen staatliche Organe mit fadenscheinigen Wortspielchen und Logeleien verhindert.

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Donnerstag, 28. Februar 2013
 
Bundesfamilienministerin: "Kinderrechte müssen eingehalten und umgesetzt werden"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 28.02.2013

Das Zusatzprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention rügen können. Voraussetzung für eine Beschwerde ist, dass die nationalen Rechtsmittel erschöpft sind. Ist die Beschwerde erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung gegenüber dem betroffenen Staat aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.

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Verband der Alleinerziehenden warnt vor Folgen der Sorgerechtsreform
Die Reform des Sorgerechts unverheirateter Paare wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, wirft dem Gesetzgeber vor, er habe sich bei der Neufassung von dem Wunsch nach einer raschen Entscheidung zugunsten des Vaters leiten lassen. „Das Wohlergehen des Kindes spielt dabei keine Rolle mehr.“ Das Gesetz könne außerdem dazu führen, dass der betreuende Elternteil, und das seien zu mehr als 90 Prozent die Mütter, in seiner eigenen Lebensführung und Entscheidungsfreiheit massiv eingeschränkt würde, warnt die Juristin im Interview mit unserer Zeitung. „Aus den Beratungsstellen habe ich bereits gehört, dass die Frage nach Abtreibung verstärkt gestellt wird.“
Neue Osnabrücker Zeitung 24.02.2013
Waltraud Messmann

Die Neuregelung sieht vor allem ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach der Geburt vor. Wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, kann der Vater wählen, ob er zunächst über das Jugendamt eine Einigung mit der Mutter anstrebt oder ob er sich direkt an das Familiengericht wendet.In diesem Fall kann die Mutter schriftlich zum Antrag des Vaters Stellung nehmen und darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Die Frist endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes. Ist die Begründung der Mutter nicht überzeugend, oder verpasst sie die Frist, kann das Gericht nach Aktenlage auf gemeinsames Sorgerecht entscheiden.

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Donnerstag, 14. Februar 2013
 
Prügelei vorm Familienrichter
Als der Kindsvater das Sorgerecht beantragte, ist ist eine Frau ausgerastet und mit den Fäusten auf ihn losgegangen. Sie muss 500 Euro zahlen.
Mittelbayerische Zeitung am Valentinstag 2013
cog

In der damaligen Sitzung des Familiengerichts war die Angeklagte bereits von Richter Vogl mit einer Ordnungshaft von drei Tagen belegt worden. Weil sie aber auch eine Geldstrafe aus einer früheren Verurteilung nicht bezahlt hatte, musste sie neben dieser Ordnungshaft auch gleich noch einige Wochen Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Erst seit wenigen Tagen sei sie wieder in Freiheit, berichtete sie. Die Angeklagte, die neben dem genannten Kind noch drei weitere Kinder hat, die aber alle nicht von ihr betreut werden, hatte schon wiederholt „Kontakte“ mit der Strafjustiz. In ihrem Register finden sich acht Einträge, hauptsächlich wegen Verfehlungen auf dem Verkehrssektor, aber auch wegen Unterschlagung und Betäubungsmitteldelikten.

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Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, wie das Verfahren vor dem Familiengericht ausgehen wird: Die Frau erhält das Sorgerecht und der Mann wird verwarnt, weil er sie durch seinen Antag um ihre Beherrschung gebracht hat.

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Wittener soll Freundin brutal vergewaltigt haben - Opfer rudert vor Gericht zurück
Überraschender Prozessauftakt im Bochumer Landgericht: Ein 40-Jähriger sitzt auf der Anklagebank, weil er seine schlafende Ex-Partnerin missbraucht haben soll. Das vermeintliche Opfer jedoch rudert auf einmal zurück: „Ich glaube, da habe ich übertrieben." Man habe sich nur gestritten.
Westfälische Allgemeine Zeitung am Valentinstag 2013
Dennis Sohner

„Ich glaube, da habe ich übertrieben“, sagte sie am Donnerstag. Ihre Aussage ist unsicher, oft kann sie sich nicht erinnern, die Worte „vielleicht“ und „eigentlich“ fallen dauernd. Würgen? Brutale Hiebe oder gar ein Missbrauch? Das sei nie passiert. Nur so viel: Es habe einen Streit gegeben, ihr „Ex“ habe sie „am Hals gepackt“ und ihr „eine Backpfeife verpasst“. Doch warum dann die Anzeige, die Missbrauchsvorwürfe?

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Nur eine Frage sei noch gestattet: Warum nennt die Presse diese Frau eigentlich "Opfer"? Sollte das Kachelmannsche "Opferabo" etwa doch existieren?

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