Montag, 11. November 2013
 
Hört auf zu schweigen
Autoritäre Staaten schmieden ein Bündnis gegen die Menschenrechte – und den Demokraten fehlt der Mut zur Kritik
Zeit Online 10.11.2013
Aaron Rhodes

Es sind ausgerechnet Länder wie Kuba, China, Russland und Saudi-Arabien - oder auch Aserbaidschan, der Iran, Pakistan und Venezuela – die im Menschenrechtsrat jede Kritik an Menschenrechtsverletzungen zurückweisen und den Kritikern im Gegenzug deren eigene Vergehen vorwerfen. Immerzu zählen sie die Probleme der westlichen Demokratien auf, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, die Diskriminierung von Roma und Muslimen, die Ausweisung von Migranten aus Europa, Armut und Rassismus, die Waffenkriminalität in den USA, die Drohnenangriffe der US-Regierung, den Abhörskandal der NSA und Entführungen und Folterungen von Terrorverdächtigen. Keine Frage: Einige dieser Anklagen sind tatsächlich schwerwiegend. Das schwächt die Position des Westens als Verteidiger universeller Menschenrechte.

Lesen Sie den vollständigen Gastbeitrag hier.

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Sonntag, 6. Oktober 2013
 
Institut für Menschenrechte zur Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates...
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte 19.09.2013
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts

Wir bedauern, dass die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates nicht erkennen lässt, wo Deutschland in den nächsten vier Jahren in seiner Menschenrechtspolitik Fortschritte machen will. Damit bleibt die Bundesregierung hinter den eigenen Zusagen in der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im April dieses Jahres weit zurück. Dort hatte sie erklärt, sie wolle auf der Grundlage der Empfehlungen der anderen Staaten die eigene Politik kritisch überprüfen.
Durch die Antwort der Bundesregierung zieht sich jedoch der Tenor, Empfehlungen zu akzeptieren, aber zugleich zu erklären, dass die Empfehlungen in Deutschland bereits vollständig umgesetzt seien. Damit lässt die Bundesregierung die in Deutschland in der Öffentlichkeit und im Bundestag breit geführte Diskussionen um menschenrechtliche Gefährdungslagen vollständig außer Acht. Dies gilt besonders für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten und die Bekämpfung von Rassismus.

...

Zudem lehnt die Bundesregierung einige Empfehlungen (in den Bereichen Bildung und Polizei) mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder ab. Dies ist unbefriedigend, da das UPR-Verfahren nach der Umsetzung der Menschenrechte für die in einem Staat lebenden Menschen fragt – diese Frage lässt sich nicht mit Verweis auf interne Zuständigkeitsregelungen abschmettern. Vielmehr ist Deutschland als Bundesstaat in der Pflicht, die Meinungsbildung auch in Ländern und Kommunen so voranzutreiben, dass menschenrechtliche Anforderungen auf allen Ebenen umgesetzt werden.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

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Samstag, 5. Oktober 2013
 
UN analysieren Menschenrechtslage in Deutschland
Deutschland hat nach Ansicht der Vereinten Nationen Defizite beim Schutz der Menschenrechte. Der UN-Menschenrechtsrat kritisiert insbesondere die Diskriminierung von Migranten. Die Bundesregierung verspricht Besserung, bleibt aber bei einigen Themen hart.
n-tv 19.09.2013

Die Bundesregierung hat dem UN-Menschenrechtsrat in Genf weitere Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung zugesagt. Zugleich wies sie im UN-Verfahren zur routinemäßigen Überprüfung der Menschenrechtssituation in Deutschland eine Reihe von Vorhaltungen und Empfehlungen als unbegründet zurück. Deutsche Menschenrechtler bemängeln, die Regierung habe die Zusage konkreter Fortschritte vermieden.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

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Mittwoch, 18. September 2013
 
Jugendämter im UNO-Menschenrechtsrat
Die Menschenrechtssituation in Deutschland wird in der Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission am 19.09.2013 ab 15 Uhr besprochen. Die Bundesregierung wird ihre Stellungnahme zu den am 25.04.2013 ausgesprochenen Empfehlungen abgeben. Besprochen wird auch die mangelnde Kontrolle der Jugendämter.

Direktübertragung im UN TV

Pressemitteilung hierzu

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Freitag, 26. Juli 2013
 
Bundespräsident Joachim Gauck ist beunruhigt über die NSA-Affäre
Bundespräsident Joachim Gauck sieht das Freiheitsgefühl der Deutschen eingeschränkt. Mit Recht!

Die Angst, unsere Telefonate oder Mails würden von ausländischen Nachrichtendiensten erfasst und gespeichert, schränkt das Freiheitsgefühl ein - und damit besteht die Gefahr, dass die Freiheit an sich beschädigt wird", sagte das Staatsoberhaupt. "Diese Affäre beunruhigt mich sehr."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundespraesident-joachim-gauck-ist-beunruhigt-ueber-die-nsa-affaere-a-913215.html

"Wir Deutsche haben den Missbrauch staatlicher Macht mit Geheimdienstmitteln zwei Mal in unserer Geschichte erleben müssen", sagte Gauck. Ein staatlicher Eingriff in die Privatsphäre müsse verhältnismäßig sein. "Wir müssen dafür sorgen, dass auch Nachrichtendienste befreundeter Staaten bei uns die Grenzen beachten, die wir für erforderlich halten".

Nun darf man mit Spannung seine Rede zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter erwarten.

Die Angst, unsere Kinder könnten in einer Hau-Ruck-Aktion ohne Angabe von Gründen aus unseren Familien gerissen werden, schränkt das Freiheitsgefühl weit stärker ein als die Furcht vor dem Abhören eines Telefongesprächs - und damit besteht die Gefahr, dass die Freiheit an sich beschädigt wird.

Das europäische Parlament und der Menschenrechtsrat der UNO haben die Praktiken der deutschen Jugendämter mehrfach scharf gerügt - doch bisher werden ihre Aufforderungen von deutscher Seite missachtet. Im Gegenteil: diese Institutionen werden über die tatsächlichen Sachverhalte auch noch belogen.

Herr Bundespräsident, die NSA-Affäre geht vom Ausland aus. Die psychische Misshandlung unserer Kinder und die systematische Entrechtung der Eltern ist eine rein deutsche Angelegenheit.

Wann bekunden Sie Ihre Besorgnis hierzu?
"Wir müssen dafür sorgen, dass auch deutsche Jugendämter ihre Bindung an Recht und Gesetz sowie die grundgesetzlichen Garantien beachten" - wäre das nicht der Kernsatz dieser Rede?

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Mittwoch, 23. Mai 2012
 
MdEP Wieland übernimmt Patenschaft für politische Gefangene im Iran
Webseite von MdEP Rainer Wieland
04.05.2012

Mit der Übernahme der Patenschaft für die im Iran inhaftierte Studentenaktivistin Atefeh Nabavi setzt der EVP-Europaabgeordnete Rainer Wieland ein starkes Zeichen für Menschenrechte. "Ich möchte deutlich machen, dass die systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran keinesfalls hinnehmbar sind. Die internationale Gemeinschaft darf sich nicht nur auf die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm konzentrieren, sondern muss auch der Bewegung für Demokratie und Bürgerrechte im Iran wieder mehr Aufmerksamkeit schenken", so Wieland. Nabavi wurde im Zuge der Proteste gegen die Präsidentschaftswahl verhaftet und zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat sich die Situation der Regimekritiker im Iran nach der umstrittenen Wiederwahl Mahmoud Ahmadinedschads am 12. Juni 2009 dramatisch verschärft. Tagtäglich sind sie einer rigorosen Verfolgung ausgesetzt, werden verhaftet, misshandelt, gefoltert und zu hohen Haftstrafen verurteilt, einige sogar hingerichtet.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

Manchmal glaubt man, man hätte seine Brille falsch eingestellt.

Ausgerechnet Rainer Wieland,
  • der mit lauteren und unlauteren Methoden das europäische Parlament davon abzubringen versucht, Menschenrechtsverletzungen durch die Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen,
  • der versucht, Redeverbote gegen Personen zu verhängen, die nicht seine Meinung vetreten,
  • und der im europäischen Parlament (!) erklärt, Deutschland sei nicht an die Beschlüsse des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden,
ausgerechnet dieser Herr beklagt sich über "systematische Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran".

Trotz seiner Zugehörigkeit zur CDU scheint Herr Wieland kein Christ zu sein, denn sonst wüsste er zumindest Bescheid über Splitter im Auge des Bruders und Balken im eigenen Auge (Matthäus 4,7).

Deutschland wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt wegen Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht verurteilt. So lange der "Europäer" Wieland sich weigert, dies zur Kenntnis zu nehmen und aktiv für die Abstellung dieser Verhältnisse einzutreten, wäre er gut beraten, sich nicht über andere Länder zu äußern. Vier Finger der Hand, mit der er auf den Iran zeigt, weisen auf ihn selbst zurück.

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Freitag, 6. April 2012
 
20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 5. April 1992 von Deutschland ratifiziert. Sie legt weltweit wesentliche Standards zum Schutz von Kindern fest und betont wie enorm wichtig Kinder und ihr Wohlbefinden sind. Zu ihrem Schutz stellt die Konvention mehrere elementare Grundsätze auf: Das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder und deren gesellschaftlicher Beteiligung.
BMJ-News
Bundesministerium der Justiz

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern auf der Welt gleiche Rechte. In Deutschland galt die Konvention achtzehn Jahre lang jedoch nur eingeschränkt, da Deutschland das Vertragswerk nur unter mehreren Vorbehalten ratifiziert hatte. Am 15. Juli 2010 nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Vorbehalte gegenüber den Vereinten Nationen zurück. Damit erlangte die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland volle Wirkung. “Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Gerade Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft sind besonders verletzlich“, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Aufhebung des Vorbehalts war ein wichtiges Anliegen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Wenn man liest, wie vehement Deutschland sich 18 Jahre lang gegen die Rücknahme der Vorbehalte gewehrt und damit die Einführung des Individualbeschwerderechts verhindert hat, und wenn man die internen Drucksachen liest, mit denen sich führende Politiker nach wie vor gegen die Umsetzung dieser Konvention in Deutschland sträuben, gehört diese Selbstdarstellung ganz klar in den Bereich "Neues aus der Anstalt".

Vor über 50 Jahren hat Deutschland die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Auch im Jahre 2012 steht es unter massiver internationaler Kritik, weil Jugendämter und Familiengerichte die einfachsten gesetzlichen Grundlagen nicht respektieren. Die Pressemeldung des BMJ kann nur als vorsätzliche Desinformation bezeichet werden.

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Mittwoch, 23. November 2011
 
Die UN-Kinderrechtskonvention - Geltung und Anwendung in Deutschland nach Rücknahme der Vorbehalte
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Hendrik Cremer
Der Autor ist wissenschaflticher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert.

Bei der Ratifikation der Konvention im Jahre 1992 hatte Deutschland mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.
Mit der Rücknahme dieser Erklärungen hat die Bundesregierung den Weg für die Anwendung der Konvention in der Rechtspraxis frei gemacht.

Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtspraktische Bedeutung hat und von den gerichten und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu beachten ist.

Lesen Sie die Publikation hier.

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Dienstag, 11. August 2009
 
OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland
Das gab es noch nie: Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit wird zum ersten Mal Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden - um den korrekten Ablauf der Bundestagswahl zu überprüfen. Auch die umstrittene Ablehnung mehrerer Kleinparteien.
SPIEGEL ONLINE 09.08.2009
amz

Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird."

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Nun wird das Ausland auf die Situation der Menschenrechte in Deutschland aufmerksam. Es wurde Zeit!

Bekanntlich hinkt der Ruf eines Menschen zeitlich immer seinen Handlungen hinterher. Bei Staaten ist das nicht anders. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sich im Bewusstsein der Beobachter niederschlägt, dass ein angeblicher "Saubermann" den sprichwörtlichen "Dreck am Stecken hat".

Was Deutschland angeht, ist alles in bester Ordnung - auf dem Papier. Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung - es wird behauptet, eine der besten der Welt. Doch Papier ist geduldig. Die Wirklichkeit stimmt schon lange nicht mehr damit überein. Und eine Garantie auf Durchsetzung der Grundrechte gibt es in Deutschland nicht. Zwar haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das in einzelnen Fällen die Verletzung von Grundrechten feststellt.

Doch auch die Anrufung des BVerfG steht weitestgehend nur auf dem Papier. Etwa 99 % der Beschwerden werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Und da diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden muss, erfährt die Öffentlichkeit nie, welch krasse Grundrechtsverletzungen hier einfach unter den Teppich gekehrt werden. Von einer garantierten Durchsetzung der Grundrechte kann bei dieser Art der Lotterie keine Rede sein.

Was soll man davon halten, dass das BVerfG über eine unbezahlte Rechnung von 80 € entscheidet, die Wegnahme von Kindern durch das Jugendamt aber nicht annimmt?

Die Überlastung des BVerfG, die immer wieder als Begründung für diesen unhaltbaren Zustand herhalten muss, vermag ebenso wenig zu überzeugen: Wenn schon alle Menschen vor dem einfachen Gesetz gleich sind, dann muss das in weit stärkerem Maße noch für die Verletzungen von Grundrechten gelten.

Dass dies nicht der Fall ist, haben in jüngster Zeit bereits der Europarat, das Europäische Parlament und die UNO festgestellt. Nun gesellt sich auch die OSZE dazu.

Willkommen im Klub!

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Dienstag, 18. März 2008
 
Protokoll der Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 22.11.2007
Das Protokoll ist nun auf der Webseite des Europäischen Parlaments abrufbar.

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