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Donnerstag, 10. April 2008
Fragen an MdL Frank Kaufmann
thopo, 13:06h
www.kandidatenwatch.de
Frage von Norbert Denef:
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
Der bisherige Begriff "sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.
Lesen Sie die vollständige Frage und die Antwort von Herrn Kaufmann hier.
Dazu gibt es noch zwei Nachfragen und Antworten hier und hier.
Da haben wir wieder einmal die Bestätigung, diesmal von seiten des Hessischen Landtags:
"Wenn Sie formulieren: "Täter, die bisher durch den Gesetzgeber geschützt werden, müssten durch die Aufhebung der Verjährungsfrist ein Leben lang Angst haben, zur Verantwortung gezogen zu werden", dann sagen Sie damit, dass die bisher geltenden 30 Jahre "Angst haben" zu kurz sind. Damit verlangen Sie eine lebenslange Leidensstrafe des Angsthabens ohne Gerichtsverfahren, wenn denn Ihre Unterstellung zutrifft, dass der mutmaßliche Täter tatsächlich Angst hat."
Egal, was dem Täter passiert: das Opfer verbüßt in jedem Fall eine lebenslange Leidensstrafe. Die Tochter von Jürgen Ponto soll gesagt haben:
"Entlassene Terroristen sind ehemalige Terroristen. Opfer bleiben immer Opfer."
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
Frage von Norbert Denef:
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
Der bisherige Begriff "sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.
Lesen Sie die vollständige Frage und die Antwort von Herrn Kaufmann hier.
Dazu gibt es noch zwei Nachfragen und Antworten hier und hier.
Da haben wir wieder einmal die Bestätigung, diesmal von seiten des Hessischen Landtags:
"Wenn Sie formulieren: "Täter, die bisher durch den Gesetzgeber geschützt werden, müssten durch die Aufhebung der Verjährungsfrist ein Leben lang Angst haben, zur Verantwortung gezogen zu werden", dann sagen Sie damit, dass die bisher geltenden 30 Jahre "Angst haben" zu kurz sind. Damit verlangen Sie eine lebenslange Leidensstrafe des Angsthabens ohne Gerichtsverfahren, wenn denn Ihre Unterstellung zutrifft, dass der mutmaßliche Täter tatsächlich Angst hat."
Egal, was dem Täter passiert: das Opfer verbüßt in jedem Fall eine lebenslange Leidensstrafe. Die Tochter von Jürgen Ponto soll gesagt haben:
"Entlassene Terroristen sind ehemalige Terroristen. Opfer bleiben immer Opfer."
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.
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