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Freitag, 16. Mai 2008
 
Eltern nehmen ihr Grundrecht wahr
Die Fälle ähneln sich fatal: Als der Dabringhausener Michael Schiffer im Kampf um seine vier Kinder die Presse einschaltete, versuchte ein Wipperfürther Richter ihm einen Strick aus der Tatsache zu drehen, dass der Mann lediglich sein demokratisches Grundrecht wahrnahm.
rp-online 07.05.2008
Gundhild Tillmanns

Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.

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... und da hört die Schikane bei weitem nicht auf. Von deutschen Richtern kann man auch als erziehungs- bzw. betreuungsunfähig abgestempelt werden, wenn man es wagt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Und das BVerfG ... schweigt dazu. Letzten Endes schafft es sich damit selber ab.

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Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP

Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.

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Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?

15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.

Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?

Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.

Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?

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„Schöne Worte reichen nicht“
Justiz: Christine Hohmann-Dennhardt vom Bundesverfassungsgericht zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini

Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

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Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
  • „Der Staat sollte aber nicht nur durch das Verfassungsgericht angeleitet werden, kinderfreundlich zu handeln“, sagte Hohmann-Dennhardt, räumte aber auch ein: „Schöne Worte im Grundgesetz reichen nicht.“
  • Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt entgegnete, Kinder müssten ihre Persönlichkeit erst entwickeln. Es sei entscheidend, ihnen dies auch zu ermöglichen.
Schau'n wir mal:
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.

Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die
"übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.

Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch
"schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?

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