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Montag, 21. Juli 2008
Neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung
thopo, 02:42h
Friedrich-Ebert-Stiftung
Nachdem sich die FES bereits im Verganenen Jahr in einer vielbeachteten Untersuchung mit den sich wandelnden politischen Milieus in Deutschland beschäftigt und damit einen großen gesellschaftlichen Diskussionsprozess angestoßen hatte, liegen nun die ersten Ergebnisse einer neuen repräsentativen Befragung über Einstellungen zu Reformen und Potenziale der Demokratieentfremdung und Wahlverhalten vor. Zentraler Befund der Studie ist die Offenlegung einer großen grundsätzlichen Distanz der Bürger zur Politik. Jeder Dritte glaubt nicht mehr daran, dass die Politik in der Lage ist, Probleme zu lösen.
Lesen Sie die Ergebnisse der Studie hier.
Nachdem sich die FES bereits im Verganenen Jahr in einer vielbeachteten Untersuchung mit den sich wandelnden politischen Milieus in Deutschland beschäftigt und damit einen großen gesellschaftlichen Diskussionsprozess angestoßen hatte, liegen nun die ersten Ergebnisse einer neuen repräsentativen Befragung über Einstellungen zu Reformen und Potenziale der Demokratieentfremdung und Wahlverhalten vor. Zentraler Befund der Studie ist die Offenlegung einer großen grundsätzlichen Distanz der Bürger zur Politik. Jeder Dritte glaubt nicht mehr daran, dass die Politik in der Lage ist, Probleme zu lösen.
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Staatsanwälte unter Beschuss
thopo, 02:35h
Norddeutsche Neueste Nachrichten 19.07.2008
Mathias Gröckel
"Es darf nicht der Eindruck bleiben, das Jugendamt habe sich korrekt verhalten", sagt Silvio Horn, Fraktionschef der Unabhängigen Bürger und Mitglied des Untersuchungsausschusses der Stadtvertretung, der den behördlichen Umgang mit dem Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung verhungerten Fünfjährigen aufgearbeitet hatte. "Ich hätte mir die kritische Bemerkung der Staatsanwaltschaft gewünscht, dass es schwere Versäumnisse im Amt gegeben hat, die aber unter der strafrechtlichen Schwelle liegen", so Horn.
Anlass der Kritik: Einen Tag nachdem die Eltern von Lea-Sophie zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag verkündet, die Ermittlungen gegen das Jugendamt im Fall Lea-Sophie einzustellen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Endlich kommt auch diese Facette der Jugendamts-Problematik ans Tageslicht: Deutsche Strafverfolgungsbehörden weigern sich, gegen Jugendamtsmitarbeiter zu ermitteln. Und dazu werden auch schon mal Gesetze herangezogen, die eigentlich gar nicht anwendbar sind. Der Deutsche Bundestag hat schriftlich bestätigt, dass er nicht beabsichtigt, das Strafbarkeitsrisiko der Jugendamtsmitarbeiter zu erhöhen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete,
wenn Jugendamtsmitarbeiter vorsätzlich und wiederholt, ja sogar trotz richterlicher Ermahnung gegen Gesetze verstoßen, dann darf es für sie kein Strafbarkeitsrisiko geben, sondern eine Strafbarkeitsgewissheit! Es hilft nichts, einseitig die Eltern zu verteufeln, so lange es eine Kaste von Menschen gibt, die straffrei nach eigenem Schlechtdünken verfahren und selbst Gutachten renommierter Fachleute als Makulatur abtun können.
Sollte aber die Befolgung von Gerichtsbeschlüssen tatsächlich fakultativ sein, dann muss das für alle Mitbürger gelten und nicht nur für einige wenige Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe. Diesen Zustand nennt man dann Anomie.
Womit die Demokratieverdrossenheit der Deutschen ja wohl erklärt wäre.
Mathias Gröckel
"Es darf nicht der Eindruck bleiben, das Jugendamt habe sich korrekt verhalten", sagt Silvio Horn, Fraktionschef der Unabhängigen Bürger und Mitglied des Untersuchungsausschusses der Stadtvertretung, der den behördlichen Umgang mit dem Fall der im November 2007 in der elterlichen Wohnung verhungerten Fünfjährigen aufgearbeitet hatte. "Ich hätte mir die kritische Bemerkung der Staatsanwaltschaft gewünscht, dass es schwere Versäumnisse im Amt gegeben hat, die aber unter der strafrechtlichen Schwelle liegen", so Horn.
Anlass der Kritik: Einen Tag nachdem die Eltern von Lea-Sophie zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag verkündet, die Ermittlungen gegen das Jugendamt im Fall Lea-Sophie einzustellen.
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Endlich kommt auch diese Facette der Jugendamts-Problematik ans Tageslicht: Deutsche Strafverfolgungsbehörden weigern sich, gegen Jugendamtsmitarbeiter zu ermitteln. Und dazu werden auch schon mal Gesetze herangezogen, die eigentlich gar nicht anwendbar sind. Der Deutsche Bundestag hat schriftlich bestätigt, dass er nicht beabsichtigt, das Strafbarkeitsrisiko der Jugendamtsmitarbeiter zu erhöhen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete,
wenn Jugendamtsmitarbeiter vorsätzlich und wiederholt, ja sogar trotz richterlicher Ermahnung gegen Gesetze verstoßen, dann darf es für sie kein Strafbarkeitsrisiko geben, sondern eine Strafbarkeitsgewissheit! Es hilft nichts, einseitig die Eltern zu verteufeln, so lange es eine Kaste von Menschen gibt, die straffrei nach eigenem Schlechtdünken verfahren und selbst Gutachten renommierter Fachleute als Makulatur abtun können.
Sollte aber die Befolgung von Gerichtsbeschlüssen tatsächlich fakultativ sein, dann muss das für alle Mitbürger gelten und nicht nur für einige wenige Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe. Diesen Zustand nennt man dann Anomie.
Womit die Demokratieverdrossenheit der Deutschen ja wohl erklärt wäre.
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