Donnerstag, 15. Mai 2008
„Schöne Worte reichen nicht“
thopo, 20:56h
Justiz: Christine Hohmann-Dennhardt vom Bundesverfassungsgericht zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
Darmstädter Echo 13.05.2008
mini
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sprach Christine Hohmann-Dennhardt beim Arbeitskreis Sozialdemokratischer Juristen (ASJ) in der Comedy Hall. Hohmann-Dennhardt war von 1991 bis 1995 Justizministerin in Hessen, seit 1999 ist sie Richterin im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
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Interessant sind noch zwei Sätze vom Schluss des Artikels:
- „Der Staat sollte aber nicht nur durch das Verfassungsgericht angeleitet werden, kinderfreundlich zu handeln“, sagte Hohmann-Dennhardt, räumte aber auch ein: „Schöne Worte im Grundgesetz reichen nicht.“
- Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt entgegnete, Kinder müssten ihre Persönlichkeit erst entwickeln. Es sei entscheidend, ihnen dies auch zu ermöglichen.
Nach § 93b Abs. 1 BVerfGG kann eine Kammer des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde selbst dann nicht zur Entscheidung annehmen, wenn diese in der Sache begründet ist. Nach § 93d Abs. 1 des selben Gesetzes muss diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden. Und von diesen Pararafen macht das BVerfG regen Gebrauch: Nur etwa 1 % aller Verfassungsbeschwerden werden zur Entscheidung angenommen. Auch extreme Fälle, in denen der EGMR Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen verurteilte, haben zunächst unbegründete Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG erhalten.
Das ist nichts anderes als Willkür! Dr. Ekkehart Reinelt, Anwalt am BGH nennt dies die "übliche rechtsverweigernde Praxis" des BverfG. Der frühere Präsident des EGMR, Prof. Wildhaber, hat Deutschland wiederholt heftig kritisiert, weil es trotz eindeutiger verbindlicher Urteile des EGMR nicht bereit ist, seine eigene Rechtsprechungspraxis zu ändern.
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt, auch Sie haben schöne Worte gemacht. Doch "schöne Worte reichen nicht". Wann lassen Sie ihnen Taten folgen?
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