Mittwoch, 28. Mai 2008
 
TV-Kritik: Rechts-Extreme und ihre Opfer
Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.
Spiegel Online 28.05.2008
Henryk M. Broder

"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."

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Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."

Lesen Sie die vollständige TV-Kritik hier.

Wunderbar, wie sich Berufsjuristen die Welt schön reden. Dass sie mit diesem untauglichen Versuch, ihre Ehre zu retten, in Wirklichkeit ihren ganzen Berufsstand abschaffen, scheinen sie noch nicht gemerkt zu haben. Beginnen wir zunächst mit der Abschaffung der Verkehrspolizisten. "Es ist besser, mit dem Raserei und dem Falschparken Frieden zu schließen, als dem Bußgeld hinterherzulaufen." Und dass im Straßenverkehr jedes Jahr ein paar Tote zu beklagen sind, wissen wir doch schließlich alle. Ergo: wer sich dennoch ans Steuer setzt, weiß, welches Risiko er damit eingeht. Selber schuld, kann man da nur sagen, doch Strafrichter brauchen wir deshalb wirklich nicht. Wenn der Steuerzahler merkt, wie viel er durch den Fortfall der Justiz spart, fällt es ihm um so leichter, mit der fortschreitenden Anarchie seinen Frieden zu machen.

War es das, was Sie meinten, Herr Möller?

Satire beiseite:
Wenn InduLa einem Menschen das sorgerecht entzogen wird, weil er einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss vollstrecken lässt, und wen ein unbescholtener Bürger als betreuungsungeeignet bezeichnet wird, weil er das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, und wenn besagtes BVerfG gegen diese Rechtsbeugung nicht einschreitet, dann kann kein Elternteil, der diese Bezeichnung verdient, mit dieser immerzu blutenden Wunde seinen Frieden machen.

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