Donnerstag, 15. Mai 2008
 
Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung
15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.
SPIEGEL Online 15.05.2008
pad/AFP

Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.

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Wunderbar! Das Recht hat gesiegt! Alles ist wieder gut!
Oder vielleicht doch nicht?

15 Jahre lang hat der Mann seine Tochter nicht gesehen. 1989 ist die geboren, also heute 19 Jahre alt. Selbst wenn es den beiden Menschen, die einander völlig fremd sein müssen, wider Erwarten tatsächlich gelingen sollte, jetzt noch zueinander zu finden, so ist dem Manne doch das Glück genommen worden, Vater zu sein, sein Kind aufwachsen zu sehen, es dabei zu begleiten und Anteil an seinem Leben zu nehmen. Und dieses Glück lässt sich nicht nachholen.

Fünfzehn Jahre - das sind mehr als 5.400 Tage. Und nun bekommt der Mann sage und schreibe 10.800 Euro an Entschädigung. Ist das ein Zufall, oder wurde hier wirklich mit einem Tagessatz von 2 Euro gerechnet?

Zum Vergleich: Die fünfjährige Alexandra bekam ein Schmerzensgeld von 76.000 Euro zugesprochen, weil Bilder von ihr in den Zeitschriften "die Aktuelle" und "Die Zwei" abgedruckt worden waren. Welch ein Unterschied: hier 76.000 Euro für ein paar Fotos in Zeitschriften, die ohnehin nach einer Woche im Altpapier landen, dort 10.800 Euro für fünfzehn verpfuschte Jahre voller Leid. Wie groß dieses Leid wirklich ist, hat die Psychologin Esther Katona gerade erst in einer wissenschaftlichen Untersuchung erforscht. So gesehen ist die Straßburger Entscheidung doch wieder eine Bestätigung für den entziehenden Elternteil: Die Rache am ungeliebten Partner kostet nur 2 Euro am Tag - weit weniger als ein Päckchen Zigaretten - und muss zudem noch von der Bundesrepublik Deutschland, also von uns Steuerzahlern bezahlt werden.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist wichtig und gut, dass es den EGMR gibt, und es ist ebenso wichtig, dass er die völlig verschobenen Maßstäbe des deutschen Familienrechts zurechtrückt. Nun aber sollte es seine Aufgabe sein, die angerichteten Schäden und damit auch die zu zahlenden Schmerzensgelder in eine gerechte Relation zueinander zu rücken.

Ach ja: Die Eltern der fünfjährigen Alexandra sind übrigens Prinzessin Caroline von Monaco und Prinz Ernst August von Hannover. Noch Fragen, Kienzle?

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