Dienstag, 1. Juli 2008
 
Schulverweigerer müssen hinter Gitter
Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die so genannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu der Haftstrafe ohne Bewährung.
Allgemeine Zeitung 19.06.2008
(dpa)

Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten.

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Aus der Urteilsbegründung:
Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien ... Entsprechend verurteilte der Richter die "dauernden und hartnäckigen" Schulverweigerer. "Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht."

Kommentar folgt in Kürze

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