Freitag, 18. Juli 2008
Neue Regeln für Ex-Partner
thopo, 03:20h
Wer den gemeinsamen Nachwuchs versorgt, muss nicht um jeden Preis arbeiten gehen, stellte der Bundesgerichtshof klar. Das Urteil und seine Auswirkungen in der Praxis.
FOCUS Online 17.07.2008
Michaela Hutterer
Das Urteil ist ein kleiner Erfolg für den erziehenden Elternteil – meist die Frau. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag zum ersten Mal seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform Regeln für den Unterhalt zwischen Ex-Partnern aufgestellt. Im Zentrum der Entscheidung stand dabei die Frage, ab welchem Zeitpunkt Mütter oder Väter, die den gemeinsamen Nachwuchs betreuen, finanziell auf eigenen Beinen stehen müssen. Die Frage nach der Erwerbspflicht, wie Juristen sagen, galt als bislang nicht geklärt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Interessant sind auch die Leser-Kommentare zu diesem Beitrag. Hier ein Beispiel:
Kluge (17.07.2008 18:24)
Fatal
Dieses Urteil verleitet geradezu die Frau einem Mann ein Kind unterzujubeln und dann abzukassieren. Gründe gibt es ja dann sicher genug um nicht zur Arbeit gehen zu müssen!
FOCUS Online 17.07.2008
Michaela Hutterer
Das Urteil ist ein kleiner Erfolg für den erziehenden Elternteil – meist die Frau. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag zum ersten Mal seit Inkrafttreten der Unterhaltsreform Regeln für den Unterhalt zwischen Ex-Partnern aufgestellt. Im Zentrum der Entscheidung stand dabei die Frage, ab welchem Zeitpunkt Mütter oder Väter, die den gemeinsamen Nachwuchs betreuen, finanziell auf eigenen Beinen stehen müssen. Die Frage nach der Erwerbspflicht, wie Juristen sagen, galt als bislang nicht geklärt.
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Kluge (17.07.2008 18:24)
Fatal
Dieses Urteil verleitet geradezu die Frau einem Mann ein Kind unterzujubeln und dann abzukassieren. Gründe gibt es ja dann sicher genug um nicht zur Arbeit gehen zu müssen!
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