Samstag, 2. August 2008
 
TV-Tipp: Im Namen des Kindes: Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern
RTL, 03.08.2008, 23:40

'Die große Reportage' blickt in deutsche Kinderzimmer und Gerichte und hinterfragt, ob wirklich immer im Namen des Kindes entschieden wird. Peter Witkowski aus der Nähe von Lüneburg ist Vater. Doch der 41-jährige Betriebswirt hat seine achtjährige Tochter seit fast zwei Jahren nicht mehr gesehen. Der Grund: eine vom Gericht auferlegte Kontaktsperre. Nach dem Scheitern der Beziehung, will Peter Witkowski endlich klare Verhältnisse: Vater sein ja, aber kein Zusammenleben mit der Kindsmutter. Nach der Trennung klappt es gut mit dem vereinbarten Besuchsrecht - bis die Mutter einen neuen Partner kennen lernt und heiratet: seither unterbindet sie alle weiteren Besuche des Vaters. Das Problem: die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und manipuliert die Tochter und - so der Gutachter - misshandelt sie psychisch. ... Entscheidung des Richters: Ruhe für das Kind und somit Kontaktsperre für den Vater: keine Anrufe, keine Briefe, keine SMS, nur zwei mal im Jahr einen Brief und ein kleines Geschenk zum Geburtstag und zu Weihnachten.

In der Sendung wird über zwei weitere Fälle berichtet.
Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

RTL berichtet über möglichst unterschiedliche Facetten der Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf Kinder Deutschland. Das Konzept ist löblich. Es bleibt abzuwarten, ob die Sendung den Ansprüchen gerecht wird.

Und hier stellt sich die Frage, ob der Titel "Wenn Eltern bei der Scheidung scheitern" wirklich angemessen ist, oder ob die Alliteration doch nur ein quotenfördernder Aufmacher ist.

Nehmen wir einmal an, es ist so, wie es in der Ankündigung dargestellt wird: Wenn ein Elternteil ein Kind manipuliert und - so der Gutachter - psychisch misshandelt, dann kann man nicht pauschal vom "Versagen der Eltern" sprechen, sondern allenfalls vom Versagen eines Elternteils. Und wenn dass das Familiengericht diese Manipulation auch noch unterstützt und durch Kontaktsperre festschreibt, dann zeigt das die ganze Misere der deutschen Familienrechtsprechung auf.

Wozu haben wir Gesetze, wozu leisten wir uns teure Gutachter und warum, bitte schön, fällen die obersten Gerichte dieses Landes und der EU wohlausgewogene Musterurteile, wenn jeder Amtsrichter diese kraft seiner Wassersuppe für Makulatur erklären kann?

Psychische Misshandlung ist eine Sache, wird sie staatlicherseits unterstützt, dann wird sie zur Folter. Und die wiederum ist nicht nur verboten, sondern international geächtet. INITIIS OBSTA!

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