Mittwoch, 7. Juli 2010
 
Unterhaltsrückstand: Erst ratlos, dann zornig
„Förmliche Zustellung“ stand auf dem gelben Kuvert, und selbst wer über das reine Gewissen eines neugeborenen Babys verfügt, bekommt schnell ein mulmiges Gefühl, wenn er als Absender das Amtsgericht Hagen ausmacht. Als Sebastian Beck (Name von der Redaktion geändert), dann den Umschlag aufriss, wurden alle Befürchtungen übertroffen. Einen Vollstreckungsbescheid über Unterhaltsrückstände in Höhe von 2327 Euro hielt der 30-jährige Oberhausener plötzlich in Händen. Selten in seinem Leben fühlte sich der Mann derartig ratlos.
DER WESTEN 08.06.2010
Hannes Fritsche

Antragsteller des Vollstreckungsbescheides sei das Jugendamt Witten. Auch dort riet man Beck zunächst, Widerspruch einzulegen. Erst nach intensivem Protest zog die Sachbearbeiterin die persönlichen Daten des echten Unterhaltspflichtigen hinzu, der mit Sebastian Beck lediglich den Namen gemein hat. Der Irrtum war aufgeklärt, man werde sich mit Hagen in Verbindung setzen und den Vollstreckungsbescheid stoppen. Auf die Adresse des Oberhauseners sei man durch eine Anfrage bei dessen Krankenkasse gekommen.

Was Beck dabei besonders irritierte: „Die Dame vom Jugendamt wirkte nicht im Geringsten überrascht, als ich ihr die Verwechslung erklärt habe. Offenbar sind derartige Irrtümer an der Tagesordnung. Man schießt ins Blaue und hofft, den richtigen zu treffen.“

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