Sonntag, 6. Oktober 2013
Institut für Menschenrechte zur Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates...
thopo, 10:43h
Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte 19.09.2013
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts
Wir bedauern, dass die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates nicht erkennen lässt, wo Deutschland in den nächsten vier Jahren in seiner Menschenrechtspolitik Fortschritte machen will. Damit bleibt die Bundesregierung hinter den eigenen Zusagen in der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im April dieses Jahres weit zurück. Dort hatte sie erklärt, sie wolle auf der Grundlage der Empfehlungen der anderen Staaten die eigene Politik kritisch überprüfen.
Durch die Antwort der Bundesregierung zieht sich jedoch der Tenor, Empfehlungen zu akzeptieren, aber zugleich zu erklären, dass die Empfehlungen in Deutschland bereits vollständig umgesetzt seien. Damit lässt die Bundesregierung die in Deutschland in der Öffentlichkeit und im Bundestag breit geführte Diskussionen um menschenrechtliche Gefährdungslagen vollständig außer Acht. Dies gilt besonders für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten und die Bekämpfung von Rassismus.
...
Zudem lehnt die Bundesregierung einige Empfehlungen (in den Bereichen Bildung und Polizei) mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder ab. Dies ist unbefriedigend, da das UPR-Verfahren nach der Umsetzung der Menschenrechte für die in einem Staat lebenden Menschen fragt – diese Frage lässt sich nicht mit Verweis auf interne Zuständigkeitsregelungen abschmettern. Vielmehr ist Deutschland als Bundesstaat in der Pflicht, die Meinungsbildung auch in Ländern und Kommunen so voranzutreiben, dass menschenrechtliche Anforderungen auf allen Ebenen umgesetzt werden.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts
Wir bedauern, dass die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates nicht erkennen lässt, wo Deutschland in den nächsten vier Jahren in seiner Menschenrechtspolitik Fortschritte machen will. Damit bleibt die Bundesregierung hinter den eigenen Zusagen in der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im April dieses Jahres weit zurück. Dort hatte sie erklärt, sie wolle auf der Grundlage der Empfehlungen der anderen Staaten die eigene Politik kritisch überprüfen.
Durch die Antwort der Bundesregierung zieht sich jedoch der Tenor, Empfehlungen zu akzeptieren, aber zugleich zu erklären, dass die Empfehlungen in Deutschland bereits vollständig umgesetzt seien. Damit lässt die Bundesregierung die in Deutschland in der Öffentlichkeit und im Bundestag breit geführte Diskussionen um menschenrechtliche Gefährdungslagen vollständig außer Acht. Dies gilt besonders für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten und die Bekämpfung von Rassismus.
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Zudem lehnt die Bundesregierung einige Empfehlungen (in den Bereichen Bildung und Polizei) mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder ab. Dies ist unbefriedigend, da das UPR-Verfahren nach der Umsetzung der Menschenrechte für die in einem Staat lebenden Menschen fragt – diese Frage lässt sich nicht mit Verweis auf interne Zuständigkeitsregelungen abschmettern. Vielmehr ist Deutschland als Bundesstaat in der Pflicht, die Meinungsbildung auch in Ländern und Kommunen so voranzutreiben, dass menschenrechtliche Anforderungen auf allen Ebenen umgesetzt werden.
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