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Dienstag, 1. April 2008
Das Jugendamt - Erzwungenes Kindeswohl im rechtsleeren Raum
thopo, 23:55h
MUT 487 / März 2008
Karin Jäckel
Die Schlagzeilen des Schreckens reißen seit Monaten in der Presse nicht ab. Von Kindern ist da die Rede, die verhungerten und verdursteten, sich wochenlang in Müll-Wohnungen selbst überlassen blieben, in ihren Zimmern eingesperrt wurden, durch Schläge, Tritte, Schütteln misshandelt, zum Schlafen auf der verdreckten Hundmatte oder auf dem Fussboden unter Zeitungspapier gezwungen wurden, oder sich aus der Mülltonne ernährten. Von Säuglingen, die im eigenen Unrat bis zur Hautablösung belassen wurden, von Babyleichen, die in Blumentöpfen verscharrt, in Eisschränken tiefgefroren, im Kühlschrank versteckt, in Koffern aufbewahrt, vor Babyklappen erfroren, erwürgt und erstickt, in Müllsäcken weggeworfen, mit Zigarettenglut grausam misshandelt, vergiftet, erstochen, aus dem Fenster geworfen wurden. Die Liste der elterlichen Unmenschlichkeiten gegenüber den hilflosen Kindern ist ebenso furchtbar wie lang. Der größte Schock aber: Es sind zumeist Mütter, die ihre Kinder im Stich ließen und auf so entsetzliche Weise getötet haben.
Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.
Zur Vorbereitung dieses Termins hat Frau Dr. Jäckel ein Interview mit Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner geführt. Lesen Sie hier die Stellungnahme von Herrn Prof. Klenner.
Karin Jäckel
Die Schlagzeilen des Schreckens reißen seit Monaten in der Presse nicht ab. Von Kindern ist da die Rede, die verhungerten und verdursteten, sich wochenlang in Müll-Wohnungen selbst überlassen blieben, in ihren Zimmern eingesperrt wurden, durch Schläge, Tritte, Schütteln misshandelt, zum Schlafen auf der verdreckten Hundmatte oder auf dem Fussboden unter Zeitungspapier gezwungen wurden, oder sich aus der Mülltonne ernährten. Von Säuglingen, die im eigenen Unrat bis zur Hautablösung belassen wurden, von Babyleichen, die in Blumentöpfen verscharrt, in Eisschränken tiefgefroren, im Kühlschrank versteckt, in Koffern aufbewahrt, vor Babyklappen erfroren, erwürgt und erstickt, in Müllsäcken weggeworfen, mit Zigarettenglut grausam misshandelt, vergiftet, erstochen, aus dem Fenster geworfen wurden. Die Liste der elterlichen Unmenschlichkeiten gegenüber den hilflosen Kindern ist ebenso furchtbar wie lang. Der größte Schock aber: Es sind zumeist Mütter, die ihre Kinder im Stich ließen und auf so entsetzliche Weise getötet haben.
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Zur Vorbereitung dieses Termins hat Frau Dr. Jäckel ein Interview mit Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner geführt. Lesen Sie hier die Stellungnahme von Herrn Prof. Klenner.
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Nazi-Schulungen für Kinder - Bundesregierung schaut tatenlos zu
thopo, 22:48h
Panorama 27.03.2008
Die "Heimattreue Deutsche Jugend" ist die wichtigste Nachwuchsorganisation der Neonazis - und der Staat lässt sie gewähren. Ein Verbotsverfahren ist offenbar in weiter Ferne. Panorama über "soldatische Erziehung" für Kinder und Politiker, die das Treiben der Nazis nicht stoppen.
Zur Ankündigung.
Zum Video.
Es möge bitte niemand von mir verlangen, diesen Beitrag zu kommentieren.
Die "Heimattreue Deutsche Jugend" ist die wichtigste Nachwuchsorganisation der Neonazis - und der Staat lässt sie gewähren. Ein Verbotsverfahren ist offenbar in weiter Ferne. Panorama über "soldatische Erziehung" für Kinder und Politiker, die das Treiben der Nazis nicht stoppen.
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„Vieles hat sich in China zum Besseren entwickelt“
thopo, 20:55h
Trotz Gewalt in Tibet
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 29.03.2008
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Rechtsstaatsdialog mit China verteidigt. „Mit ihm können wir darauf hinwirken, dass sich Vieles in China zum Besseren entwickelt. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen“, sagte Zypries der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wegen des gewachsenen gegenseitigen Vertrauens können wir Menschenrechtsfragen sehr offen ansprechen und tun das auch“, äußerte Zypries. Die Bundesregierung wolle helfen, „die Modernisierung Chinas durch rechtsstaatliche Standards abzusichern.“ Als konkreten Erfolg des Dialogs nannte die SPD-Politikerin die Tatsache, dass China 2004 den Schutz der Menschenrechte und des Privateigentums in seiner Verfassung verankert habe.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Na also, jetzt wissen wir es von höchster Stelle, dass China Anno Domini 2004 in Bezug auf die Menschenrecht endlich mit uns gleichgezogen hat. Denn seither sind auch dort die Menschenrechte in der Verfassung verankert. Leider hat sich Frau Zypries nicht über die Umsetzung der Menschenrechte geäußert. Dort war war der Gleichstand schon wesentlich früher erreicht - hier wie dort nur dann, wenn es dem Staat genehm ist.
Worum es anscheinend wirklich geht, steht ebenfalls in dem Artikel: Nicht ohne Grund nennt die Ministerin Menschenrechte und Privateigentum in einem Atemzuge. Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Das Recht auf persönliches Eigentum ist wichtig und schutzwürdig. Doch Werte wie Leben, Gesundheit oder Freiheit lassen sich nun einmal nicht in Geld umrechnen, sonst hätte die Französische Revolution unter der Devise "Liberté, Égalité, Portemonnaie" stattgefunden.
Frau Ministerin, es reicht nicht, Grundrechte auf geduldiges Papier zu schreiben. Man muss dem Bürger auch die Garantie geben, gegen eventuelle Verletzungen wirksam Beschwerde einlegen zu können. Doch dagegen steht in Deutschland bereits § 93d Abs. 1 BVerfGG. Wenn das höchste deutsche Gericht auch begründete Beschwerden ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung annehmen kann, ist dies nichst anderes als Grundrechtsverweigerung.
Selbstverständlich ist die Überlastung des BVerfG keine Rechtfertigung für das staatliche Tolerieren von Menschenrechtsverletzungen, denn dafür ließe sich durch die schon wiederholt diskutierte Schaffung eines dritten Senats beim BVerfG Abhilfe schaffen. Doch damit sind wir schon wieder beim Thema Finanzen.
Man sagt den Chinesen große Weisheit nach. Wie sagte Konfuzius:
"Zuerst verwirren sich die Worte, dann verwirren sich die Begriffe, und schließlich verwirren sich die Sachen."
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 29.03.2008
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Rechtsstaatsdialog mit China verteidigt. „Mit ihm können wir darauf hinwirken, dass sich Vieles in China zum Besseren entwickelt. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen“, sagte Zypries der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wegen des gewachsenen gegenseitigen Vertrauens können wir Menschenrechtsfragen sehr offen ansprechen und tun das auch“, äußerte Zypries. Die Bundesregierung wolle helfen, „die Modernisierung Chinas durch rechtsstaatliche Standards abzusichern.“ Als konkreten Erfolg des Dialogs nannte die SPD-Politikerin die Tatsache, dass China 2004 den Schutz der Menschenrechte und des Privateigentums in seiner Verfassung verankert habe.
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Na also, jetzt wissen wir es von höchster Stelle, dass China Anno Domini 2004 in Bezug auf die Menschenrecht endlich mit uns gleichgezogen hat. Denn seither sind auch dort die Menschenrechte in der Verfassung verankert. Leider hat sich Frau Zypries nicht über die Umsetzung der Menschenrechte geäußert. Dort war war der Gleichstand schon wesentlich früher erreicht - hier wie dort nur dann, wenn es dem Staat genehm ist.
Worum es anscheinend wirklich geht, steht ebenfalls in dem Artikel: Nicht ohne Grund nennt die Ministerin Menschenrechte und Privateigentum in einem Atemzuge. Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Das Recht auf persönliches Eigentum ist wichtig und schutzwürdig. Doch Werte wie Leben, Gesundheit oder Freiheit lassen sich nun einmal nicht in Geld umrechnen, sonst hätte die Französische Revolution unter der Devise "Liberté, Égalité, Portemonnaie" stattgefunden.
Frau Ministerin, es reicht nicht, Grundrechte auf geduldiges Papier zu schreiben. Man muss dem Bürger auch die Garantie geben, gegen eventuelle Verletzungen wirksam Beschwerde einlegen zu können. Doch dagegen steht in Deutschland bereits § 93d Abs. 1 BVerfGG. Wenn das höchste deutsche Gericht auch begründete Beschwerden ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung annehmen kann, ist dies nichst anderes als Grundrechtsverweigerung.
Selbstverständlich ist die Überlastung des BVerfG keine Rechtfertigung für das staatliche Tolerieren von Menschenrechtsverletzungen, denn dafür ließe sich durch die schon wiederholt diskutierte Schaffung eines dritten Senats beim BVerfG Abhilfe schaffen. Doch damit sind wir schon wieder beim Thema Finanzen.
Man sagt den Chinesen große Weisheit nach. Wie sagte Konfuzius:
"Zuerst verwirren sich die Worte, dann verwirren sich die Begriffe, und schließlich verwirren sich die Sachen."
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Vater muss unehelichen Sohn nicht treffen
thopo, 12:43h
FAZ.net 01.04.2008
AP/ddp
Eltern können in der Regel nicht gegen ihren Willen zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen werden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet und damit der Verfassungsbeschwerde eines Vaters stattgegeben. Diese richtete sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahr 2004, das ihn unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verpflichtet, alle drei Monate seinen nichtehelichen Sohn zu besuchen. Das Oberlandesgericht hatte sich auf das seit 1998 geltende Gesetz bezogen, das Kindern ein Recht auf Umgang mit den leiblichen Eltern einräumt und Zwangsmittel zur Durchsetzung zulässt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Mit dieser Entscheidung bestätigt sich - leider! - die Befürchtung des Presseblogs, dass die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz politischer Aktionismus war. Kinder haben in Deutschland keine Rechte, sie sind pure Rechtsobjekte.
Indirekt hat das BVerfG mit dieser Entscheidung auch § 1684 Abs. 1 BGB außer Kraft gesetzt. Denn der Wortlaut dieser Bestimmung ist eindeutig:
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Professor Udo di Fabio, selbst Richter am Bundesverfassungsgericht, betont in seinen Vorträgen immer wieder, der Gesetzgeber habe bei der Formulierung der Gesetze jedem Wort eine Bedeutung beigemessen. Warum also steht in § 1684 das Wort "verpflichtet"? Die Tendenz, derart eindeutige Gesetzesnormen zu missachten, hat sich längst bis zu den Amtsgerichten fortgepflanzt.
Wen wundert es jetzt noch, dass sie vom BVerfG nicht zur Ordnung gerufen werden?
AP/ddp
Eltern können in der Regel nicht gegen ihren Willen zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen werden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet und damit der Verfassungsbeschwerde eines Vaters stattgegeben. Diese richtete sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahr 2004, das ihn unter Androhung von 25.000 Euro Zwangsgeld verpflichtet, alle drei Monate seinen nichtehelichen Sohn zu besuchen. Das Oberlandesgericht hatte sich auf das seit 1998 geltende Gesetz bezogen, das Kindern ein Recht auf Umgang mit den leiblichen Eltern einräumt und Zwangsmittel zur Durchsetzung zulässt.
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Mit dieser Entscheidung bestätigt sich - leider! - die Befürchtung des Presseblogs, dass die Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz politischer Aktionismus war. Kinder haben in Deutschland keine Rechte, sie sind pure Rechtsobjekte.
Indirekt hat das BVerfG mit dieser Entscheidung auch § 1684 Abs. 1 BGB außer Kraft gesetzt. Denn der Wortlaut dieser Bestimmung ist eindeutig:
"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."
Professor Udo di Fabio, selbst Richter am Bundesverfassungsgericht, betont in seinen Vorträgen immer wieder, der Gesetzgeber habe bei der Formulierung der Gesetze jedem Wort eine Bedeutung beigemessen. Warum also steht in § 1684 das Wort "verpflichtet"? Die Tendenz, derart eindeutige Gesetzesnormen zu missachten, hat sich längst bis zu den Amtsgerichten fortgepflanzt.
Wen wundert es jetzt noch, dass sie vom BVerfG nicht zur Ordnung gerufen werden?
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