Dienstag, 1. April 2008
 
„Vieles hat sich in China zum Besseren entwickelt“
Trotz Gewalt in Tibet
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 29.03.2008

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat den Rechtsstaatsdialog mit China verteidigt. „Mit ihm können wir darauf hinwirken, dass sich Vieles in China zum Besseren entwickelt. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen“, sagte Zypries der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wegen des gewachsenen gegenseitigen Vertrauens können wir Menschenrechtsfragen sehr offen ansprechen und tun das auch“, äußerte Zypries. Die Bundesregierung wolle helfen, „die Modernisierung Chinas durch rechtsstaatliche Standards abzusichern.“ Als konkreten Erfolg des Dialogs nannte die SPD-Politikerin die Tatsache, dass China 2004 den Schutz der Menschenrechte und des Privateigentums in seiner Verfassung verankert habe.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Na also, jetzt wissen wir es von höchster Stelle, dass China Anno Domini 2004 in Bezug auf die Menschenrecht endlich mit uns gleichgezogen hat. Denn seither sind auch dort die Menschenrechte in der Verfassung verankert. Leider hat sich Frau Zypries nicht über die Umsetzung der Menschenrechte geäußert. Dort war war der Gleichstand schon wesentlich früher erreicht - hier wie dort nur dann, wenn es dem Staat genehm ist.

Worum es anscheinend wirklich geht, steht ebenfalls in dem Artikel: Nicht ohne Grund nennt die Ministerin Menschenrechte und Privateigentum in einem Atemzuge. Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Das Recht auf persönliches Eigentum ist wichtig und schutzwürdig. Doch Werte wie Leben, Gesundheit oder Freiheit lassen sich nun einmal nicht in Geld umrechnen, sonst hätte die Französische Revolution unter der Devise "Liberté, Égalité, Portemonnaie" stattgefunden.

Frau Ministerin, es reicht nicht, Grundrechte auf geduldiges Papier zu schreiben. Man muss dem Bürger auch die Garantie geben, gegen eventuelle Verletzungen wirksam Beschwerde einlegen zu können. Doch dagegen steht in Deutschland bereits § 93d Abs. 1 BVerfGG. Wenn das höchste deutsche Gericht auch begründete Beschwerden ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung annehmen kann, ist dies nichst anderes als Grundrechtsverweigerung.

Selbstverständlich ist die Überlastung des BVerfG keine Rechtfertigung für das staatliche Tolerieren von Menschenrechtsverletzungen, denn dafür ließe sich durch die schon wiederholt diskutierte Schaffung eines dritten Senats beim BVerfG Abhilfe schaffen. Doch damit sind wir schon wieder beim Thema Finanzen.

Man sagt den Chinesen große Weisheit nach. Wie sagte Konfuzius:

"Zuerst verwirren sich die Worte, dann verwirren sich die Begriffe, und schließlich verwirren sich die Sachen."

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Garantenpflicht der Staatsorgane
In Tibet haben wir wenigstens Bürger, die für ihre Freiheit kämpfen.

Nicht von ungefähr schützen die Staatsorgane in Deutschland die Menschenrechte nicht, bestes Beispiel ist der Fall Görgülü. Der Feind der deutschen Bürger kam die letzten 180 Jahre nicht aus dem Ausland. Wo sind die Strafbewehrungen in der StPO?

Warum steht im Gesetzesbestand der Justizministerin auf www.gesetze-im-internet.de noch 160 Mal der Rechsminister? Warum ist dort die Europäische Konvention für Menschenrechte nicht zugänglich?

Warum setzen unsere Bundestagsmitglieder keine klaren Rechtsnormen: Kindeswohl, Würde des Menschen, Beleidigung (20 % aller Rechtsstreitigkeiten, vielfach auch durch Richter und Jugendämter initiiert).

Warum wird eine Auslegung von Gesetzen geduldet, obwohl die Norm des Art. 98, 1. Abs. 2. Halbsatz Geltung haben müsste "[Richter sind] nur dem Gesetz unterworfen." Sind Richter intelligenter wie Abgeordnete, können die bessere Gesetze machen? Warum gibt es keine Verurteilungen wegen Rechtsbeugung, obwohl dieser Gesetzesparagraf vollständig klar ist und keiner Auslegung zugänglich? Hier hat der Bundesgerichtshof -BGH für Ruhe gesorgt. Richter sind unfehlbar, sie müssen nichts begründen, siehe BVerfG.

Das alles sollte uns zu dem Punkt bringen, dass wir Bürger hier zum Narren gemacht werden, denn die Frage stellt sich: Warum fahren wir in der Einbahnstrasse nicht in die andere Richtung oder warum wenigstens die Grünhaarigen nicht?

Es Gruesst aus Düsseldorf Franz Romer

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Richter sind auch den Verhaltensgesetzen unterworfen.
Es gelten auch für alle Herrschenden einschließlich der Richter Verhaltensgesetze wie:

Egoismus mit dem Institutionen-Egoismus (https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus (http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus), die Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485), Behördenegoismus (http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfassungsbesc.63.0.html), die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ), die Ächtung von Kritikern und Förderung von Heuchlern (vgl. http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ), das Krähenprinzip, wonach eine Krähe der anderen kein Auge aushackt usw..
Rechtsmittel sind eine Form von Kritiken. Sie können ohne Sicherungsmaßnahmen kaum funktionieren, weil nach Verhaltensgesetzmäßigkeiten Kritiker geächtet und Heuchler gefördert werden.

Beispiele zum Gruppenegoismus in der Justiz:

“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.”
(Frank Fahsel, Leserbrief in der “Süddeutschen Zeitung”, 9.4.2008, http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 )

Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (Quelle: http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).

Hinter dem Selbstbild einer reibungslosen und auf keinerlei Kritik angewiesenen Rechtspflege kann sich allzu leicht Behördenegoismus verbergen, also das allzu menschliche Interesse an einer möglichst bequemen und konfliktfreien Erledigung, bis hin zu der Versuchung, sich unbequeme Mahner vom Hals zu halten (zu einer ähnlichen Konfliktlage bei der Auswahl von Pflichtverteidigern im Strafprozeß vgl. Margrit Spaniol, Das Recht auf Verteidigerbeistand im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, Berlin 1993, S. 236 ff; zur Gefahr allergischer, mitunter geradezu cholerischer Reaktionen gegenüber einem Justizkritiker vgl. den bei Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht 1975 - 1995, S. 307 ff beschriebenen Fall; vgl. auch Bästlein, in: Betrifft Justiz Nr. 61, S. 226, r.Sp. und S. 227 unten). (vgl. http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfassungsbesc.63.0.html).

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