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Samstag, 21. Juni 2008
 
Richter ignorieren das neue Unterhaltsrecht
WELT Online 20.06.2008
DSI/TJU

Die Gerichte ignorieren offensichtlich das neue Unterhaltsrecht. So muss ein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt für seine Ex-Frau zahlen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden hat. Seit Jahresbeginn sieht das neue Unterhaltsrecht vor, dass Geschiedene sich um einen Job kümmern müssen, sobald das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Mit zwei Schulkindern sei der Alleinerziehenden nur ein Teilzeitjob zuzumuten, urteilte die Oberlandesrichter. Die Anwaltschaft weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall ist. Die Oberlandesgerichte nähmen das neue Gesetz nicht zur Kenntnis, so der Oldenburger Anwalt Wolfgang Schwackenberg. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte, sie habe aber keinen Zweifel, dass der Bundesgerichtshof am Ende in ihrem Sinne entscheiden werde.

Lesen Sie die Meldung hier.

Und wieder einmal haben wir es schriftlich: Wozu brauchen wir Gesetze, wenn wir Richter haben? Die beschließen, was sie wollen, und Niemanden stört es. Art. 97 Abs. 1 GG wird auf den ersten Halbsatz reduziert; die Unterwerfung der Richter unter das Gesetz ist faktisch aufgehoben. Damit erklärt sich auch, dass § 339 StGB so ausgehöhlt wurde, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung kaum noch möglich ist.

Das BMJ sieht offensichtlich keinen Grund, gegen diese Rechtsverweigerung einzuschreiten. Wen wundert es noch, dass namhafte Juristen vom Niedergang des Rechtsstaates sprechen?

Ende der 60er-Jahre wurden wir in der Schule von unseren Lehrern aufgefordert, unsere Eltern zu fragen, warum sie den Anfängen des Nationalsozialismus keinen Widerstand entgegen gesetzt hätten. Damals wunderten wir uns über die Sprachlosigkeit unserer Eltern. Was werden wir einmal unseren Kindern auf die Frage antworten, warum wir die Aushöhlung des Rechts nicht im Kein erstickt haben?

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