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Montag, 9. Juni 2008
 
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
www.abgeordnetenwatch.de

Frage von Rüdiger Schöning:
Warum wird die Bamberger Erklärung nicht in Gesetze gefasst?
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Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Antwort von MdB Lothar Mark:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat sich intensiv mit zahlreichen Petitionen Betroffener und den sie betreffenden Fallgestaltungen befasst. Die Befürchtung, dass die Anzahl der Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeute, für das Abhilfe zu schaffen sei, hat sich erfreulicherweise als unbegründet erwiesen, denn die Untersuchungen kamen zu einem anderen Ergebnis.
...
Von den am 7. Juni 2007 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel verhandelten Petitionen ... blieben nach dieser Sondierung drei Petitionen übrig, bei denen tatsächlich durch die Petenten eine Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgetragen wurde. Während in zwei Fällen jedoch sorgerechtliche Entscheidungen des Familiengerichts die Beschwerden veranlasst hatten, konnte nur in einem Fall ein fragwürdiges Vorgehen der Fachkräfte im Jugendamt festgestellt werden.
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Dieser Sachstand lässt gegenwärtig nur die Feststellung zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen, das leicht dazu führt, die Fachkräfte im Jugendamt zur Zielscheibe zu machen.
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Die Argumentation des BMFSFJ zeigt, dass es keinen Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers bezüglich der Bamberger Erklärung gibt.

Lesen sie die vollständige Antwort von MdB Lothar Mark hier.
Atmen Sie danach tief durch und lesen sie auch die folgende Frage.

Nancy Allen:
Meine Frage durch die Änderung des §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird da nicht die Nachweispflichten gestrichen? Eltern müssten dann künftig schon um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen staatlicher Behörden abwichen. Kommt es dann nicht zu noch mehr Verletzungen der Menschenrechte durch die Jugenämter, so wie es bereits durch zahlreichen Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeben hat!

MdB Lothar Mark:
Die Einschätzung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass es durch die neuen gesetzlichen Regelungen natürlich nicht (und im Übrigen auch nicht durch die bestehenden) zu "Menschenrechtsverletzungen durch die Jugendämter" kommt.

Eingriffe der Jugendämter werden nur bei einer Gefährdung des Kindeswohles vorgenommen. Das ist ein wichtiger Aspekt. Das Sozialgesetzbuch VIII hat einen starken Fokus auf die Prävention und Förderung bei Familien sowie Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung möglichst abzuwenden. Für Interventionsmaßnahmen gelten hohe rechtliche Hürden; sie werden von keinem Jugendamt leichtfertig in die Wege geleitet.

Lesen sie die vollständige Antwort hier.

Eine höchst eigenwillige Argumentation, die Herr Mark da zum Besten gibt:
In einem einzigen Falle wurde "fragwürdiges Verhalten" eines Jugendamtes festgestellt!

Versucht Herr Mark, seine Leser zu täuschen, oder ist er selbst vom BMAAM falsch informiert worden?
Im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments wurden am 07.06.2007 zahlreiche Petitionen verhandelt, die systematische Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter zum Inhalt hatten. Dies wurde am 26.11.2007 von der Vorsitzenden der INGO-Konferenz im Europarat bestätigt, die wörtlich erklärte:


"Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."

Diese Auffassung wird von zahlreichen Fachleuten geteilt, so z.B. von Prof. Dr. Heinrich Kupffer und Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, reimte gar frei nach Heinrich Heine: "Denk' ich ans Jugendamt in der Nacht, so bin ich um 1den Schlaf gebracht." (Zeitschrift für Jugendrecht 1994, 202)

Allen diesen Fachleuten ist gemeinsam, dass sie erhebliche Lücken im Gesetzeswerk anprangern, die das Jugendamt überhaupt erst in die Lage versetzen, rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu missachten. Diese Lücken sind dokumentiert. So ist z.B. nach § 153 StGB die uneidliche Falschaussage von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht strafbar, nur das Jugendamt darf ungestraft die Unwahrheit sagen, weil es den Sonderstatus eines Verfahrensbeteiligten hat. Dabei zeigen nicht nur zahlreiche Aussagen von Richtern, sondern auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, dass die Gerichte im Allgemeinen den Empfehlungen des Jugendamtes folgen.

Ergo ist das Jugendamt der faktische Richter, und wenn einmal ein gesetzlicher Richter es wagen sollte, einen eigenständigen Beschluss zu fassen, dann wird der einfach so lange ignoriert, bis der Richter mit rotem Kopf einlenkt und den Beschluss abändert. Und wer dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht, wird feststellen, dass er vielleicht sogar Recht bekommt - aber erst vor dem EGMR. Doch dann werden er und seine Kinder viele Jahre älter und ihre Beziehung zueinander unrettbar zerstört sein. Das Jugendamt erreicht immer seine Ziele, auch wenn sich diese als illegal herausstellen sollten.

Nach allen bisherigen Äußerungen des BMAAM wundert es nicht, wenn es diese greifbare Menschenrechtsverletzung nicht zu erkennen vermag. Eine Frage muss sich Herr MdB Mark aber stellen lassen: Seit wann sprechen sich die Beschuldigten ihr Urteil selber?

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