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Donnerstag, 17. Juli 2008
 
Wenn Richter zu Gesetzgebern werden
Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag, wann Partner nach einer Trennung finanziell eigenständig sein müssen. Das Gesetz ist dabei keine große Hilfe.
FOCUS Online 16.07.2008
Michaela Hutterer

Lange saßen die Richter des 12. Senats des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch mit ihren Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammen, um neue Regeln für Geschiedene und Alleinerziehende zu schmieden. Am Donnerstag wollen sie das Urteil verkünden, auf das nicht nur Ex-Paare warten, sondern auch Rechtsanwälte und Familienrichter.

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Eine weitere schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber:
Der Grund ist einfach: Seit der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht zum Januar 2008 neu geregelt hat, sind die Spielregeln für den Unterhalt alles andere als klar. „Der Gesetzgeber hat alle Betroffenen in den luftleeren Raum gesetzt“, sagt Herbert Geisler, der die Mutter im BGH-Verfahren vertreten hat. Wann Partner im Einzelfall finanziell eigenständig sein müssen, regelt das neue Gesetz nicht. Es fehle an einer Orientierungshilfe, so der Anwalt.

Ist das die neue Gesetzgebungskultur? Alles möglichst schön schwammig formulieren, um den Spielraum für stattliche Willkür möglichst breit zu halten? Die Bundesjustizministerin scheint das wenig anzufechten. Sie weist beharrlich darauf hin, die Betroffenen könnten ja den BGH anrufen, der würde die lückenhaften Gesetze schon mit Leben füllen.

Dass das dem staatstragenden Grundsatz der Gewaltenteilung völlig widerspricht, scheint in Deutschland mittlerweile niemanden mehr zu interessieren.

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