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Sonntag, 19. Juli 2009
 
Türkische Delegation prüft Sorgerechtspraxis bei türkischen Migranten
MIGAZIN 24.03.2009 - Türkische Presseschau

Über die mehrköpfige Delegation aus der Türkei, bestehend aus Mitgliedern des Familienministeriums in Ankara, berichten heute die ZAMAN, MILLIYET und die TÜRKIYE. Die Delegation untersucht den Umgang der deutschen Jugendämter mit dem Sorgerechtsentzug für türkische Kinder. Laut MILLIYET habe sich die Delegation nach Berlin nun auch in einer Veranstaltung im Kölner Konsulat nach Problemen und Sorgen erkundigt. Die TÜRKIYE zitiert die Delegationsleiterin Aysen Gürcan, die türkische Familien auffordert, sich häufiger als Pflegeeltern anzubieten. ZAMAN beklagt die Sorgerechtspraxis in deutschen Jugendämtern, wonach türkische Kinder ihren Familien entzogen und in deutsche Familien zur Pflege gegeben werden. Dabei werde weder Religion noch Kultur oder eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigt, was zu bis zur Assimilation führen könne. Titel: „Türkei kümmert sich um Pflegekinder“.

Lesen Sie die Original-Nachricht hier.

Nach Frankreich, Polen und Italien sorgt sich nun auch die Türkei um die Aktivitäten des Jugendamtes. Auch die UNO und das Europäische Parlament sind bereits auf das Jugendamt aufmerksam geworden.

Wie lässt sich das eigentlich noch mit dem Amtseid vereinbaren, den Bundeskanzlerin und Minister geleistet haben:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Der Schaden dürfte inzwischen offensichtlich sein.

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UNO fordert Deutschland zur Kontrolle der Jugendämter auf
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen die Universal Periodic Review (UPR) für Deutschland abgeschlossen. Zwar wurde Deutschland insgesamt bescheinigt, die Menschenrechte einzuhalten, es wurden aber auch 44 konkrete Empfehlungen formuliert, um die Situation weiter zu verbessern bzw. vorhandene Missstände zu beseitigen.

Unter der Nr. 24 wird Deutschland aufgefordert, eine effektive rechtliche Kontrolle über die Entscheidungen des Jugendamtes einzuführen.

Deutschland hat 35 der 44 Empfehlungen akzeptiert und 9 zurückgewiesen.

Eine Übersicht über die Empfehlungen und die deutschen Antworten finden Sie hier.

In der Stellungnahme der deutschen Delegation zu Empfehlung Nr. 24 heißt es: "Deutschland akzeptiert die Entscheidung. Sie ist bereits weitgehend umgesetzt worden. Nach dem Grundgesetz ist es immer möglich, rechtlich gegen Verwaltungsentscheidungen des Jugendamtes vorzugehen."

So weit, so gut.

Deutschland hat die Empfehlung akzeptiert. Es wird also spätestens in vier Jahren über die Umsetzung berichten müssen. Und da zählt nicht die Frage, ob eine Möglichkeit im Grundgesetz verankert wurde, sondern ob und wie diese auch angewendet wird. Denn ein Pferdesanatorium wird nicht dadurch zum Rennstall, dass man ein Schild über die Tür hängt.

So lange Jugendamtsmitarbeiter nicht bestraft werden können, wenn sie vorsätzlich und wissentlich vor Gericht falsche Angaben machen, und so lange Familienrichter die Angaben des Jugendamtes ungeprüft zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen, so lange ist es mit der Kontrolle nicht weit her - Grundgesetz hin oder her.

Die Krux liegt in dem entscheidenden Wörtchen "effektiv". Die beste grundgesetzliche Garantie nützt nichts, wenn sie im einfachen Recht nicht ausgekleidet wird. Hier ist Deutschland aufgefordert tätig zu werden. Man darf gespannt sein, wie es diese Aufgabe lösen wird.


Im Jahre 2013 musste der Menschenrechtsrate der UNO leider feststellen, dass Deutschland seine Zusage nicht eingelöst hatte. Hierzu gab es harsche Kritik seitens der Menschenrechtsorganisationen. Leider ist zu befürchten, dass auch diese von der Bundesregierung ausgesessen wird.

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