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Mittwoch, 10. März 2010
 
SCHRIFTLICHE ANFRAGE
der italienischen Abgeordneten Cristiana Muscardini (PPE) an die Europäische Kommission

"Am 8. Mai 2009 wurden die zehn bzw. sechs Jahre alten Brüder Leonardo und Nicolò auf Anordnung des Jugendamts ohne Wissen ihrer Mutter aus ihrer Mailänder Schule geholt und unverzüglich zu ihrem Vater nach Deutschland gebracht. Dies ist ein bedauerlicher Vorfall, der sich in die Vielzahl anderer Vorfälle einreiht, die in einem von Marcin Libicki verfassten Bericht des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments bereits beklagt wurden. In diesem Bericht wird eingeräumt, dass das Wirken des Jugendamts vielen Unionsbürgern tatsächlich Sorgen bereitet. Diese sind nämlich der Auffassung, dass bei den regelmäßig angewandten Verfahren des Jugendamts stets das Problem der Diskriminierung besteht und somit kontinuierlich gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und die Grundsätze der EU verstoßen wird, in denen die Achtung der Grundrechte und der Rechte des Kindes proklamiert wird.

Die Kommission wird daher um folgende Auskünfte ersucht:
1. Erachtet sie es für möglich, dass dieser Sachverhalt auf europäischer Ebene Auswirkungen haben wird, und zwar wegen des diskriminierenden Charakters aufgrund der Staatsangehörigkeit und des von Beamten des Jugendamtes gesetzten Verhaltens?
2. Hält sie es — auch wenn das Familienrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt — nicht für ebenso notwendig, etwas zu unternehmen, um einen Ausgleich für die negativsten Aspekte der rechtlichen Bestimmungen über die Ausübung der elterlichen Verantwortung in Deutschland zu schaffen?
3. Teilt sie in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen Europas und insbesondere die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und die Grundsätze der EU betreffend die Grundrechte nicht die Ansicht, dass die Prinzipien und Verfahren des Jugendamts gegen die grundlegenden europäischen Rechtsnormen verstoßen?"

Die Antwort liegt leider nur in englischer Sprache vor.
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