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Dienstag, 21. Dezember 2010
 
EGMR: Entscheidung der deutschen Gerichte, leiblichem Vater Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtigte...
RECHTSNEWS 21.12.2010
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In einem Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der EGMR einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK fest.

Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Art. 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes "Familienleben" zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Art. 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.

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