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Donnerstag, 30. Dezember 2010
 
Kirchenaustritt kann teuer werden
Noch nach Jahrzehnten können Finanzämter von Konfessionslosen eine Bescheinigung über ihren Kirchenaustritt verlangen. Allein in Berlin kommt es darüber jährlich in 4000 Fällen zu Streit. Denn die Beweislast hat der Bürger.
FAZ.net 22.12.2010
Joachim Jahn

Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist.

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