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Freitag, 14. Oktober 2011
 
Durchbruch beim Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren
Zum Beschluss des Bundesrats zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Bundesministerium der Justiz 14.10.2011

Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland. Die erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im Jahr 2006. Wegen überlanger Verfahrensdauer hat Deutschland in 125 EGMR-Verfahren Entschädigungen in Höhe von insgesamt 944.504,- € gezahlt. Etwa 80 % aller Verurteilungen Deutschlands vor dem EGMR gehen auf überlange Verfahren zurück. Mehrere Anläufe, den von der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotenen Rechtsschutz umzusetzen, blieben ergebnislos.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

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