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Mittwoch, 23. November 2011
Die UN-Kinderrechtskonvention - Geltung und Anwendung in Deutschland nach Rücknahme der Vorbehalte
thopo, 18:46h
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Hendrik Cremer
Der Autor ist wissenschaflticher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert.
Bei der Ratifikation der Konvention im Jahre 1992 hatte Deutschland mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.
Mit der Rücknahme dieser Erklärungen hat die Bundesregierung den Weg für die Anwendung der Konvention in der Rechtspraxis frei gemacht.
Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtspraktische Bedeutung hat und von den gerichten und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu beachten ist.
Lesen Sie die Publikation hier.
Dr. Hendrik Cremer
Der Autor ist wissenschaflticher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte
Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert.
Bei der Ratifikation der Konvention im Jahre 1992 hatte Deutschland mehrere Erklärungen angebracht, die auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.
Mit der Rücknahme dieser Erklärungen hat die Bundesregierung den Weg für die Anwendung der Konvention in der Rechtspraxis frei gemacht.
Die Publikation zeigt auf, dass die Konvention erhebliche rechtspraktische Bedeutung hat und von den gerichten und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen zu beachten ist.
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