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Montag, 26. März 2012
 
Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die...
Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Der EGMR hat in der Vergangenheit immer wieder die (zu) lange Dauer von (Straf)Verfahren gerügt (vgl. Z.B. StV 2009, 519) und eine innerstaatliche Entschädigungsregelung angemahnt. In diese Richtung geht auch die Rechtsprechung des BGH, der in seiner Grundsatzentscheidung zur sog. Vollstreckungslösung (vgl. BGHSt 52, 124 = StRR 2008, 107 = StV 2008, 133) im Grunde auch eine Art (Schadens)Wiedergutmachung für zu lange Strafverfahren eingeführt hat. Die damit zusammenhängenden Fragen sind vom Gesetzgeber im „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ (vgl. BT-Drs. 17/3802) geregelt, das am 29. 9. 2011 vom Bundestag beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat der Neuregelung am 14.10.2011 zugestimmt. Sie ist am 03.12.2011 in Kraft getreten (vgl. BGBL I. S. 2302). Die Auswirkungen auf das Straf- und Bußgeldverfahren sollen nachfolgend in einem Überblick vorgestellt werden.

Lesen Sie den Fachaufsatz hier.

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