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Freitag, 1. März 2013
 
Die Steigerungsform von Familienpolitik heisst Kontrolle
Das Wort «umfassend» taucht neuerdings verdächtig oft auf. So hat der Familienartikel – er kommt am Sonntag an die Urne – laut den Befürwortern eine «umfassende Familienpolitik» zum Ziel. Und ein neuer Bundesbeschluss, für den die Vernehmlassung letzte Woche zu Ende gegangen ist, will eine «umfassende Kinder- und Jugendpolitik» des Bundes ermöglichen.
Neue Zürcher Zeitung 28.02.2013
Michael Schoenenberger

Vor solcher Umfassung, die sich nur allzu schnell in Kontrolle wandelt, sei gewarnt. Und vor gutmeinenden Familienpolitikern, die die Eigenverantwortung der Eltern geringschätzen, gleich doppelt. Die Familie, Eltern und ihre Kinder, gehören weder vom Staat erzogen, noch in seine umfassenden Hände.

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Kind tot: Jugendamt informierte Mutter nicht
14 Jahre lang wurde Antonia Kofler über den Tod des Sohnes nicht informiert. Er starb bei Pflegeeltern.
Wiener Bezirkszeitung 26.02.2013
Sebastian Baryll

Bis heute sieht man in der Magistratsabteilung 11 kein Fehlverhalten: "Frau Antonia Kofler hatte keine gültige Meldeadresse, wir konnten sie nicht informieren", erklärt Herta Staffa. "Ich hatte immer Nachsendeaufträge. Die Post ist ja auch angekommen", kontert Frau Kofler.

Zunächst wurde der Mutter ein Besuchsrecht eingeräumt, drei Stunden im Monat. Dieses wurde ihr aber entzogen. "Aufgrund aggressiven Verhaltens", erklärt Frau Kofler. Sie hatte sich geweigert, sich einem psychologischen Test zu unterziehen.

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Ermittlungen gegen Amtsrichter und Chefarzt abgelehnt
Gustl Mollaths Anwalt wirft dem Nürnberger Amtsrichter und dem Chefarzt der Bayreuther Klinik "verbotene Vernehmungsmethoden" vor. Doch jetzt hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die beiden abgelehnt. Anwalt Strate sieht darin eine "unheilvolle Botschaft".
Süddeutsche Zeitung 27.01.2013
Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Die Staatsanwaltschaft sieht das Verhalten von Amtsrichter und Arzt nicht im Widerspruch zu den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Zwar dürfte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht erfolgen, wenn sich der Beschuldigte weigere, eine Untersuchung zuzulassen. Auch habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass eine "Totalbeobachtung" die Grundrechte des Untergebrachten verletze. Allerdings, so teilt die Staatsanwaltschaft mit, habe Mollath nie erklärt, zu keiner Untersuchung bereit zu sein. Zutreffend sei lediglich, dass Mollath Untersuchungen von Anfang an verweigert habe.

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Und wieder einmal werden Ermittlungen gegen staatliche Organe mit fadenscheinigen Wortspielchen und Logeleien verhindert.

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