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Freitag, 18. Februar 2011
Königswinter: Jugendamt schrieb Protokoll des Hilfsplangesprächs drei Tage nach Annas Tod
thopo, 13:49h
Was ist im Königswinterer Jugendamt los? Das fragen sich die Beobachter des Prozesses, der den Tod der neunjährigen Anna aus Bad Honnef klären soll. Die Pflegemutter des Kindes soll laut Anklage das Mädchen so lange unter Wasser gedrückt haben, bis es ertrank.
Rhein-Zeitung 17.02.2011
Die leibliche Mutter ... berichtete dem Gericht auch vom letzten Hilfeplangespräch, an dem die Pflegemutter, die leibliche Mutter, ein Berater der Diakonie und die Mitarbeiterin des Jugendamts beteiligt war. Es fand am 1. Juli 2010 statt - drei Wochen vor dem Tod Annas. Ein Protokoll dieses Gesprächs hat die Mutter nie erhalten. Als ein Richter das Papier nun verlas, konnte die Mutter ihren Ohren nicht trauen. Etliche Inhalte, die protokolliert sind, seien nie Gegenstand des Gesprächs gewesen.
Wie berichtet, hatte die selbe Mitarbeiterin, die nach dem Tod des Kindes das Protokoll schrieb, einen Tag später Akten manipuliert und 93 Seiten vernichtet, ehe die Akten zur Staatsanwaltschaft gelangten. Die Frau - immer noch im Jugendamt in leitender Funktion beschäftigt - ist derzeit vom Dienst freigestellt, um sich auf ihre Aussage vor Gericht am 28. Februar vorzubereiten.
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Rhein-Zeitung 17.02.2011
Die leibliche Mutter ... berichtete dem Gericht auch vom letzten Hilfeplangespräch, an dem die Pflegemutter, die leibliche Mutter, ein Berater der Diakonie und die Mitarbeiterin des Jugendamts beteiligt war. Es fand am 1. Juli 2010 statt - drei Wochen vor dem Tod Annas. Ein Protokoll dieses Gesprächs hat die Mutter nie erhalten. Als ein Richter das Papier nun verlas, konnte die Mutter ihren Ohren nicht trauen. Etliche Inhalte, die protokolliert sind, seien nie Gegenstand des Gesprächs gewesen.
Wie berichtet, hatte die selbe Mitarbeiterin, die nach dem Tod des Kindes das Protokoll schrieb, einen Tag später Akten manipuliert und 93 Seiten vernichtet, ehe die Akten zur Staatsanwaltschaft gelangten. Die Frau - immer noch im Jugendamt in leitender Funktion beschäftigt - ist derzeit vom Dienst freigestellt, um sich auf ihre Aussage vor Gericht am 28. Februar vorzubereiten.
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Mittwoch, 16. Februar 2011
Die Verantwortung der Behörden
thopo, 14:50h
Das Entsetzen in Fluterschen ist groß: Acht Kinder soll der 48-jährige Detlef S. mit seiner Adoptivtochter gezeugt haben. Dabei erhielt das Jugendamt mehrere Hinweise, eine Mitarbeiterin besuchte die Familie wöchentlich. Konnte oder wollte die Behörde nicht eingreifen?
SPIEGEL Onlline 15.02.2011
Annika Sartor
Nun steht auch das zuständige Jugendamt des Kreises Altenkirchen in der Kritik. Mitarbeiter hatten die Familie über Jahre hinweg besucht und mehrere Hinweise aus dem Umfeld erhalten. Doch niemand schritt ein. Die Behörde dementiert den Vorwurf der Untätigkeit. Die mutmaßlichen Opfer hätten Missbrauch stets verneint, den Mitarbeitern seien daher "die Hände gebunden gewesen".
Hätte das Jugendamt wirklich nicht mehr für die Betroffenen tun können?
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SPIEGEL Onlline 15.02.2011
Annika Sartor
Nun steht auch das zuständige Jugendamt des Kreises Altenkirchen in der Kritik. Mitarbeiter hatten die Familie über Jahre hinweg besucht und mehrere Hinweise aus dem Umfeld erhalten. Doch niemand schritt ein. Die Behörde dementiert den Vorwurf der Untätigkeit. Die mutmaßlichen Opfer hätten Missbrauch stets verneint, den Mitarbeitern seien daher "die Hände gebunden gewesen".
Hätte das Jugendamt wirklich nicht mehr für die Betroffenen tun können?
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Montag, 14. Februar 2011
Tonnenweise Pflastersteine für Sommaruga
thopo, 23:58h
Dicke Post für Bundesrätin Sommaruga: Weil die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts vertagt wird, schicken ihr verärgerte Väter tonnenweise Steine.
20 Minuten Online 10.02.2011
Désirée Pomper
Tausende Pflastersteine – 3,6 Kilogramm pro Stück – liegen bereit für die grösste Aktion, die die Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi jemals durchgeführt hat. Bestimmt sind sie für Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Die Justizministerin soll erfahren, wie es ist, wenn einem so viele Steine in den Weg gelegt werden», sagt Oliver Hunziker, Präsident der GeCoBi, der 13 Väterorganisationen angehören. Beigelegt werden den Paketen auch Kerzen, «damit ihr endlich ein Licht aufgeht». Letzten Monat gab Sommaruga bekannt, dass die seit 2005 aufgegleiste Vorlage für ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall bei Trennungen um ein Jahr verzögert wird (siehe Info-Box). «Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Väter, die sich seit Jahren für das gemeinsame Sorgerecht einsetzen», sagt Hunziker. Das Leid unzähliger Väter und Kinder werde so völlig unnötig verlängert.
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20 Minuten Online 10.02.2011
Désirée Pomper
Tausende Pflastersteine – 3,6 Kilogramm pro Stück – liegen bereit für die grösste Aktion, die die Schweizerische Vereinigung für gemeinsame Elternschaft GeCoBi jemals durchgeführt hat. Bestimmt sind sie für Bundesrätin Simonetta Sommaruga. «Die Justizministerin soll erfahren, wie es ist, wenn einem so viele Steine in den Weg gelegt werden», sagt Oliver Hunziker, Präsident der GeCoBi, der 13 Väterorganisationen angehören. Beigelegt werden den Paketen auch Kerzen, «damit ihr endlich ein Licht aufgeht». Letzten Monat gab Sommaruga bekannt, dass die seit 2005 aufgegleiste Vorlage für ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall bei Trennungen um ein Jahr verzögert wird (siehe Info-Box). «Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Väter, die sich seit Jahren für das gemeinsame Sorgerecht einsetzen», sagt Hunziker. Das Leid unzähliger Väter und Kinder werde so völlig unnötig verlängert.
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Sonntag, 13. Februar 2011
Missbrauchsfall im Westerwald: Adoptivsohn erhebt Vorwürfe gegen Jugendamt
thopo, 23:38h
Im Westerwälder Missbrauchsfall gerät das Jugendamt in die Kritik: Ein Adoptivsohn des Angeklagten wirft dem Amt vor, dort keine Hilfe bekommen zu haben. Seit 1998 habe er regelmäßig Unterstützung für seine Familie erbeten - und nicht erhalten.
SPIEGEL Online 12.02.2011
ler/dpa/dapd
Im Missbrauchsfall in dem kleinen Westerwald-Dorf Fluterschen erhebt der Adoptivsohn des mutmaßlichen Täters schwere Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt. Schon im Februar 1998, nachdem sein Adoptivvater ihn wieder einmal aus nichtigem Anlass verprügelt habe, habe er sich an das Jugendamt gewandt, sagte der 27-jährige Björn B. der Koblenzer "Rhein-Zeitung". Hilfe habe er von dort aber keine bekommen.
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SPIEGEL Online 12.02.2011
ler/dpa/dapd
Im Missbrauchsfall in dem kleinen Westerwald-Dorf Fluterschen erhebt der Adoptivsohn des mutmaßlichen Täters schwere Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt. Schon im Februar 1998, nachdem sein Adoptivvater ihn wieder einmal aus nichtigem Anlass verprügelt habe, habe er sich an das Jugendamt gewandt, sagte der 27-jährige Björn B. der Koblenzer "Rhein-Zeitung". Hilfe habe er von dort aber keine bekommen.
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Montag, 7. Februar 2011
„Behörden haben die Jugend meines Sohnes zerstört“
thopo, 07:24h
Ein vergleichbares Verfahren hat es bundesweit noch nicht gegeben. Vor dem Landgericht in Amberg klagt ein heute 18-Jähriger gegen das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach. Er will rund 80000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Als er 15Jahre alt war, hatte die Behörde seiner Mutter einen Teil des Sorgerechts entzogen und das Kind monatelang in einem Heim und in der Psychiatrie des Erlanger Klinikums untergebracht.
Nürnberger Nachrichten 05.02.2011
Michael Kasperowitsch
Sein Martyrium ist in dicken Aktenbänden dokumentiert. Als Schüler fühlte sich Stefan (Name geändert) über Jahre hinweg gemobbt. „Du fette Sau“ haben sie ihm, laut Klageschrift, nachgerufen, ihn per Telefon terrorisiert. Die Lehrerin habe ihn vor der gesamten Klasse als „Blaumacher“ hingestellt. Als die Familie den Schulpsychologen einschaltete, hänselten ihn Mitschüler wieder. Er sei wohl reif für die Klapse. Der Rektor, so die Mutter, habe ihr mit einer Verleumdungsklage gedroht, wenn sie behaupte, an der Schule werde gemobbt. Als alle anderen Bemühungen, die Schulprobleme zu lösen, gescheitert waren und Stefan immer öfter gesundheitlich nicht in der Lage war, den Unterricht zu besuchen, wandte sich Ellen Jordan auch an das zuständige Jugendamt. Die Behörde ging massiv vor. Das war im April 2007.
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Nürnberger Nachrichten 05.02.2011
Michael Kasperowitsch
Sein Martyrium ist in dicken Aktenbänden dokumentiert. Als Schüler fühlte sich Stefan (Name geändert) über Jahre hinweg gemobbt. „Du fette Sau“ haben sie ihm, laut Klageschrift, nachgerufen, ihn per Telefon terrorisiert. Die Lehrerin habe ihn vor der gesamten Klasse als „Blaumacher“ hingestellt. Als die Familie den Schulpsychologen einschaltete, hänselten ihn Mitschüler wieder. Er sei wohl reif für die Klapse. Der Rektor, so die Mutter, habe ihr mit einer Verleumdungsklage gedroht, wenn sie behaupte, an der Schule werde gemobbt. Als alle anderen Bemühungen, die Schulprobleme zu lösen, gescheitert waren und Stefan immer öfter gesundheitlich nicht in der Lage war, den Unterricht zu besuchen, wandte sich Ellen Jordan auch an das zuständige Jugendamt. Die Behörde ging massiv vor. Das war im April 2007.
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Sonntag, 30. Januar 2011
Verfassungsrichter fordern Querulanten-Gebühr
thopo, 10:11h
Immer häufiger muss man sich in Karlsruhe mit Bagatell-Beschwerden streitsüchtiger Wutbürger herumschlagen. Die wahrhaft wichtigen Sachen bleiben liegen. Nun allerdings schlagen die Verfassungshüter zurück.
Focus Online 22.01.2011
ges
Um seinen überlassteten Kollegen wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Verfahren zu verschaffen, will Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deshalb eine Missbrauchsgebühr einführen, die Querulanten abschrecken soll. Wer zum Beispiel mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, würde in die Kategorie Dauerkläger fallen. Dann müsste er erst mehrere hundert Euro bezahlen, bevor sein Verfahren weiter bearbeitet wird.
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Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Entrechtung des Bürgers.
Zunächst hatte - vor Jahren schon - das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass es mit § 93d BVerfGG die Möglichkeit bekam, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen - und zwar selbst dann, wenn sie in der Sache begründet sind. Von dieser Regelung macht das BVerfG reichlich Gebrauch - nach seiner eigenen Statistik werden im Durchschnitt nur ca. 2% aller Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen. Bei einfachen Gerichten wird dies als Rechtsverweigerung bezeichnet - doch das BVerfG ist offenbar gleicher als die Gleichen.
Schritt 2: Im Jahre 2005 wurde dann vor einer Beschwerde über die Versagung des rechtlichen Gehörs die Gehörsrüge eingeführt und obligatorisch vorgeschrieben - ein weiterer Schritt, um den Bürger davon abzuhalten, die Verletzung seiner Grundrechte geltend zu machen. Denn zum einen wurden durch die Gehörsrüge die Fristen faktisch halbiert: Anstatt wie bisher innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung Verfassungsbeschwerde zu erheben, muss der Beschwerdeführer nunmehr innerhalb von zwei Wochen Gehörsrüge erheben und zusätzlich nach zwei weiteren Wochen seine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das ist zeitlich kaum zu bewältigen.
Zudem bestand für die Gehörsrüge Anwaltszwang, und zwar auch in Verfahren, die ansonsten anwaltsfrei waren. Fortan musste also der rechtssuchende Bürger, der sich bis dahin zulässigerweise selbst vertreten hatte, innerhalb von 14 Tagen einen Rechtsanwalt finden, der bereit war, sich in kürzester Zeit in die Materie einzuarbeiten und seine Gehörsrüge fristgerecht einzureichen. Zwar wurde der Anwaltszwang mit Inkrafttreten des neuen FamFG am 01.09.2009 wieder aufgehoben, doch an der faktischen Fristhalbierung hat dies nichts geändert.
Nun kommt also der dritte Streich in Form einer finanziellen Abschreckung. Die ist zwar nicht neu, denn auch bisher konnte das Bundesverfassungsgericht bei offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden eine Missbrauchsgebühr erheben. Doch so viele "offensichtlich unbegründete" Verfassungsbeschwerden scheint es nicht zu geben, denn das BVerfG hat von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Deshalb will man nun den Menschen an die Geldbörse, die sich nach Meinung des BVerfG zu oft beschweren. Das - so Gerichtspräsident Voßkuhle - müssen ja Querulanten sein. Künftig sollen diese Beschwerden nicht etwa nach Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden - nein: ihre Bearbeitung wird von der Zahlung "mehrerer hundert Euro" abhängig gemacht.
Die Einhaltung der im Grundgesetz garantierten Grundrechte war schon bisher nicht garantiert, sondern das Ergebnis einer Lotterie mit einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 2%. Nun werden die Grundrechte käuflich.
Wer - wie Caroline von Monaco - aus der Veröffentlichung ihres Konterfeis in der Regenbogepresse Kaiptal schlagen möchte, wird die "mehreren hundert" Euro aus der Portokasse aufbringen können. Hingegen wird z.B. für Eltern aus einfachen Verhältnissen, die ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen, die Durchsetzung ihres Grundrechtes auf Achtung der Familie (Art. 6 GG) künftig nicht mehr erschwinglich sein. Vergessen wir nicht, dass zahlreiche Bürger sich angesichts der "üblichen rechtsverweigernden Praxis des Bundesverfassungsgerichts" (Zitat: Prof. Dr. Ekkehart Reinelt) wiederholt an das BVerfG wenden mussten, bis ihnen endlich ihr Recht zuteil wurde. Der berühmte Fall Görgülü wäre also das Ergebnis der Klagewut eines Querulanten? Das kann nicht ernst gemeint sein!
In einem Land, in dem jeder einzelne Parksünder unnachgiebig verfolgt wird, soll die Gewährung von Grundrechten aus Aufwandsgründen eingeschränkt werden. Nun wird deutlich, warum seinerzeit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobend äußerte, in China stünden die Menschenrechte bereits in der Verfassung. Dort stehen sie in Deutschland auch, doch leider in zunehmendem Maße nur mit anekdotischen Charakter.
Es stellt sich immer mehr heraus, dass Deutschland eher bereit ist, jahrelang Kosten für die unnötige Heimunterbringung eines Kindes zu bezahlen - das sind zwischen 50.000 und 60.000 Euro pro Jahr -, als die im vergleich geringen Kosten für die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme zu tragen.
2011 ist im Begriff, zu einem schwarzen Jahr für den Rechtsstaat Deutschland zu werden.
Wehret den Anfängen!
Focus Online 22.01.2011
ges
Um seinen überlassteten Kollegen wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Verfahren zu verschaffen, will Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deshalb eine Missbrauchsgebühr einführen, die Querulanten abschrecken soll. Wer zum Beispiel mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, würde in die Kategorie Dauerkläger fallen. Dann müsste er erst mehrere hundert Euro bezahlen, bevor sein Verfahren weiter bearbeitet wird.
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Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Entrechtung des Bürgers.
Zunächst hatte - vor Jahren schon - das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass es mit § 93d BVerfGG die Möglichkeit bekam, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen - und zwar selbst dann, wenn sie in der Sache begründet sind. Von dieser Regelung macht das BVerfG reichlich Gebrauch - nach seiner eigenen Statistik werden im Durchschnitt nur ca. 2% aller Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen. Bei einfachen Gerichten wird dies als Rechtsverweigerung bezeichnet - doch das BVerfG ist offenbar gleicher als die Gleichen.
Schritt 2: Im Jahre 2005 wurde dann vor einer Beschwerde über die Versagung des rechtlichen Gehörs die Gehörsrüge eingeführt und obligatorisch vorgeschrieben - ein weiterer Schritt, um den Bürger davon abzuhalten, die Verletzung seiner Grundrechte geltend zu machen. Denn zum einen wurden durch die Gehörsrüge die Fristen faktisch halbiert: Anstatt wie bisher innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung Verfassungsbeschwerde zu erheben, muss der Beschwerdeführer nunmehr innerhalb von zwei Wochen Gehörsrüge erheben und zusätzlich nach zwei weiteren Wochen seine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das ist zeitlich kaum zu bewältigen.
Zudem bestand für die Gehörsrüge Anwaltszwang, und zwar auch in Verfahren, die ansonsten anwaltsfrei waren. Fortan musste also der rechtssuchende Bürger, der sich bis dahin zulässigerweise selbst vertreten hatte, innerhalb von 14 Tagen einen Rechtsanwalt finden, der bereit war, sich in kürzester Zeit in die Materie einzuarbeiten und seine Gehörsrüge fristgerecht einzureichen. Zwar wurde der Anwaltszwang mit Inkrafttreten des neuen FamFG am 01.09.2009 wieder aufgehoben, doch an der faktischen Fristhalbierung hat dies nichts geändert.
Nun kommt also der dritte Streich in Form einer finanziellen Abschreckung. Die ist zwar nicht neu, denn auch bisher konnte das Bundesverfassungsgericht bei offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden eine Missbrauchsgebühr erheben. Doch so viele "offensichtlich unbegründete" Verfassungsbeschwerden scheint es nicht zu geben, denn das BVerfG hat von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Deshalb will man nun den Menschen an die Geldbörse, die sich nach Meinung des BVerfG zu oft beschweren. Das - so Gerichtspräsident Voßkuhle - müssen ja Querulanten sein. Künftig sollen diese Beschwerden nicht etwa nach Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden - nein: ihre Bearbeitung wird von der Zahlung "mehrerer hundert Euro" abhängig gemacht.
Die Einhaltung der im Grundgesetz garantierten Grundrechte war schon bisher nicht garantiert, sondern das Ergebnis einer Lotterie mit einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 2%. Nun werden die Grundrechte käuflich.
Wer - wie Caroline von Monaco - aus der Veröffentlichung ihres Konterfeis in der Regenbogepresse Kaiptal schlagen möchte, wird die "mehreren hundert" Euro aus der Portokasse aufbringen können. Hingegen wird z.B. für Eltern aus einfachen Verhältnissen, die ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen, die Durchsetzung ihres Grundrechtes auf Achtung der Familie (Art. 6 GG) künftig nicht mehr erschwinglich sein. Vergessen wir nicht, dass zahlreiche Bürger sich angesichts der "üblichen rechtsverweigernden Praxis des Bundesverfassungsgerichts" (Zitat: Prof. Dr. Ekkehart Reinelt) wiederholt an das BVerfG wenden mussten, bis ihnen endlich ihr Recht zuteil wurde. Der berühmte Fall Görgülü wäre also das Ergebnis der Klagewut eines Querulanten? Das kann nicht ernst gemeint sein!
In einem Land, in dem jeder einzelne Parksünder unnachgiebig verfolgt wird, soll die Gewährung von Grundrechten aus Aufwandsgründen eingeschränkt werden. Nun wird deutlich, warum seinerzeit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobend äußerte, in China stünden die Menschenrechte bereits in der Verfassung. Dort stehen sie in Deutschland auch, doch leider in zunehmendem Maße nur mit anekdotischen Charakter.
Es stellt sich immer mehr heraus, dass Deutschland eher bereit ist, jahrelang Kosten für die unnötige Heimunterbringung eines Kindes zu bezahlen - das sind zwischen 50.000 und 60.000 Euro pro Jahr -, als die im vergleich geringen Kosten für die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme zu tragen.
2011 ist im Begriff, zu einem schwarzen Jahr für den Rechtsstaat Deutschland zu werden.
Wehret den Anfängen!
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Samstag, 29. Januar 2011
Wenn Sie Dein Kind holen ...
thopo, 13:08h
Junge Freiheit 05/11 vom 28.01.2011
Unter dem Motto "Wenn Sie Dein Kind holen" widmet die Junge Freiheit in ihrer aktuellen Ausgabe mehrere Beiträge dem Thema "Staatlicher Kindesentzug":
S. 1 TITELSEITE
Staatlicher Kindesentzug
Die Familie unter Verdacht
Dieter Stein
S. 3 IM GESPRÄCH
Überfall am frühen Morgen“
Ohne triftigen Grund werden in Deutschland Tausenden Eltern von Staats wegen ihre Kinder geraubt. Doch kaum jemand interessiert sich für das Martyrium der Betroffenen.
Moritz Schwarz
S. 6 POLITIK
Jeden Tag 94 Kinder
Kindesentziehung: Immer häufiger greift der Staat bei vermeintlichen oder tatsächlichen familiären Mißständen ein
(JF)
S. 7 THEMA
„Dann wenden wir auch Gewalt an“
Reportage: Wie Jugendämter in das Leben von Familien eingreifen
Hinrich Rohbohm
Zum Inhaltsverzeichnis
Unter dem Motto "Wenn Sie Dein Kind holen" widmet die Junge Freiheit in ihrer aktuellen Ausgabe mehrere Beiträge dem Thema "Staatlicher Kindesentzug":
S. 1 TITELSEITE
Staatlicher Kindesentzug
Die Familie unter Verdacht
Dieter Stein
S. 3 IM GESPRÄCH
Überfall am frühen Morgen“
Ohne triftigen Grund werden in Deutschland Tausenden Eltern von Staats wegen ihre Kinder geraubt. Doch kaum jemand interessiert sich für das Martyrium der Betroffenen.
Moritz Schwarz
S. 6 POLITIK
Jeden Tag 94 Kinder
Kindesentziehung: Immer häufiger greift der Staat bei vermeintlichen oder tatsächlichen familiären Mißständen ein
(JF)
S. 7 THEMA
„Dann wenden wir auch Gewalt an“
Reportage: Wie Jugendämter in das Leben von Familien eingreifen
Hinrich Rohbohm
Zum Inhaltsverzeichnis
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