Samstag, 21. April 2012
 
Reformen zur Entlastung des EGMR auf den Weg gebracht
Am 19. und 20. April 2012 richtet das Vereinigte Königreich als derzeitiges Vorsitzland des Europarates in Brighton eine hochrangige Konferenz zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. Die Konferenz baut auf den vorangegangenen Treffen in Interlaken 2010 und Izmir 2011 auf, auf denen bereits einige Maßnahmen beschlossen wurden.
Bundesministerium der Justiz 19.04.2012

Hintergrund der Diskussion über Reformen ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor einer kaum zu bewältigenden Zahl von Beschwerden steht. Derzeit beträgt der Rückstau etwa 150.000 Verfahren, von denen allerdings die Mehrzahl voraussichtlich unzulässig ist. Seit dem letzten Jahr geht die Zahl der Beschwerden leicht zurück; dennoch müssen Maßnahmen getroffen werden, um die die Situation zu verbessern.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Eine nichtssagende Pressemitteilung des BMJ. Da ist die WebSeite des EGMR schon ausführlicher, wenn man der englischen Sprache mächtig ist. Auch kritische Äußerungen sind bisher nur in englischer Sprache zu finden.

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Donnerstag, 19. April 2012
 
Schröder-Gegner starten Internetkampagne
Der Widerstand gegen die Politik von Familienministerin Kristina Schröder wächst: Ihre Gegner machen mobil, mehrere prominente Grünen-Politiker haben eine Kampagne im Netz gestartet. Die Ministerin steht wegen ihres Feminismus-Buchs und des umstrittenen Betreuungsgeldes in der Kritik.
SPIEGEL Online 19.04.2012
Annett Meiritz und Anna Reimann

Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) gerät wegen ihrer Frauen- und Familienpolitik unter Druck. Mehrere prominente Politiker, darunter die Spitzen-Grünen Claudia Roth, Renate Künast und Malte Spitz, haben einen offenen Brief an Schröder unterzeichnet, der mit den umstrittenen Positionen der Ministerin abrechnet.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Wie heißt es so schön?
"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd."

Frau Dr. Schröder hat einen unverzeihlichen Fehler begangen: Sie hat eine eigene Meinung, und sie äußert sie auch. Es ist nicht einmal eine Woche her, dass Mitglieder ihrer Partei das Rederecht von Abgeordneten mit abweichender Meinung im Bundestag einschränken wollten.

Unsere Demokratie steht nur noch auf dem Papier. Gerade erst wurde ein Fall bekannt, in dem ein hessisches Ministerium einen Landtagsbeschluss einfach nicht befolgt. Der Landtag hat darauf nicht einmal reagiert.

Schon in der Weimarer Republik wurden Parlamente als "Quasselbuden" bezeichnet. Alles schon mal dagewesen ...

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Leipziger Jugendamtsleiter verliert Doktortitel
Der Leipziger Jugendamtsleiter Siegfried Haller muss seinen Doktortitel abgeben. Zu diesem Ergebnis kam der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät I der Universität in Halle. In seiner Dissertation "Das Sanierungsgebiet Hemshof in Ludwigshafen am Rhein - Eine Bilanz von 30 Jahren baulicher Erneuerung und sozialer Veränderung" habe Haller "grob gegen die Regeln und Standards wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen", begründete der Ausschuss seine Entscheidung.
mdr Sachsen 19.04.2012

Haller habe ganze Unterkapitel wortwörtlich aus fremden Publikationen beispielsweise des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung und des Landes Brandenburg übernommen, teilte die Universität mit. Das sei in umfangreichen Untersuchungen festgestellt worden. In mehreren Fällen habe Haller zudem eine von ihm genutzte Quelle zwar genannt, "jedoch an beliebiger Stelle, nicht etwa zu Beginn des nicht kenntlich gemachten Zitats". Das sei nicht nur unsauberes Arbeiten, sondern bewusste Irreführung gewesen.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

Es stellt sich die Frage, ob evtl. Stellungnahmen des Jugendamtes auf gleiche Weise zustande gekommen sein könnten. Betroffene Eltern sollten auf kritische Überprüfung drängen.

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Samstag, 14. April 2012
 
Die Europäische Bürgerinitiative ist gestartet
Zum Inkrafttreten der Europäischen Bürgerinitiative
Europa Institut Saarland University
Sebastian Zeitzmann

Mit der EU-Verordnung 211/2011 über die Europäische Bürgerinitiative, welche ab dem 1. April dieses Jahres gilt, kann nunmehr auch die europäische Zivilgesellschaft die Kommission mit Anregungen zu Gesetzgebungsvorschlägen befassen. Ab dem genannten Datum können ausschließlich natürliche Personen, welche Unionsbürger sind, also die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates haben, entsprechende Initiativen vorlegen und Stimmen aus allen EU-Staaten sammeln, um eine bestimmte Angelegenheit auf die politische Tagesordnung der EU zu setzen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Wer im Bundestag sprechen darf, entscheiden die Fraktionen der Parteien vor den Debatten. Nur in Ausnahmen weicht der Bundestagspräsident davon ab - und auch damit soll nun Schluss sein: Union, SPD und FDP wollen das Rederecht der Abgeordneten einschränken.
SPIEGEL Online 14.04.2012
ore
  • Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten.
  • Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier und hier.

Und wieder wird ein wichtiger Artikel unseres Grundgesetzes ausgehöhlt. Dessen Väter würden sich im Grabe herundrehen.

Art. 38 Abs. 1:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."


Und was macht der Bundestag daraus? "Wenn Du nicht sagst, was der Mehrheit schmeckt, dann hast Du künftig den Schnabel zu halten."

Eigentlich könnte man doch gleich das Rederecht aller Abgeordneten beschneiden, die nicht der Regierungskoalition angehören.

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Donnerstag, 12. April 2012
 
Jugendämter kontrollieren sich selbst
Es gibt kritische Stimmen zum Bundeskinderschutzgesetz, das kürzlich verabschiedet wurde. Tenor: Zu wenig verändere sich dadurch in der Arbeit der Jugendämter. Auch Rainer Becker, Regionalbeauftragter Nord der Deutschen Kinderhilfe Berlin, hat seine Zweifel, dass dieses Gesetz tatsächlich besseren Schutz für Kinder bringen wird. Er hat eine gemeinsame Erklärung mit zahlreichen Verbänden erarbeitet, die weitere Forderungen aufmacht.
Norddeutsche Neueste Nachrichten 11.04.2012
Sieglinde Seidel

Die Dienstaufsicht hat (der Jugendamtsleiter), aber eine Fachaufsicht in dem Sinne gibt es nicht. Selbst das Familiengericht schaut nicht drauf, was das Jugendamt macht und dessen Mitarbeiter können auch nichts anordnen. Eine solche Sicht von außen wäre in manchen Situationen von Vorteil. Vier oder sechs Augen sehen immer mehr als zwei. Und das Jugendamt hat ebenso wenig zu verbergen wie die Polizei.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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„MEIN RICHTER/IN SOLLTE UNBEDINGT PAPA-YA LESEN“!
NEUE PAPA-YA AKTION FÜR ALLE DEUTSCHEN RICHTER/INNEN

PAPA-YA Aktion

„MEIN RICHTER/IN SOLLTE UNBEDINGT PAPA-YA LESEN“!

Für nur 2,00 Euro Unkostenbeitrag und der Nennung der Adresse des betreffenden Amtsgerichts schicken wir eine Ausgabe (Ihrer Wahl) PAPA-YA direkt an Ihren Richter/in.

Warum diese Maßnahme notwendig geworden ist:

Die von der Bundesregierung angestoßene Fortbildungsverpflichtung für deutsche Richter war und ist ein guter – theoretische – Gedanke. Aber leider lassen sich deutsche Richter weder zur Fort- und Weiterbildung zwingen, noch erachten die meisten dies für Notwendig. Dabei ist gerade in ländlichen Gebieten vielen Familienrichtern z.B. „PAS“ noch nicht einmal ein Begriff. PAPA-YA will nicht länger warten, bis deutsche Gerichte und ihre Vertreter in ein paar Jahren selbst die Notwendigkeit der Schließung all zu offensichtlicher Informationslücken einsehen. Wenn die Herren und Damen der deutschen Rechtsprechung sich nicht selbst ein Bild der Lage machen wollen, dann müssen wir der Berg eben zum Propheten bringen.

Auf geht's. RICHTER-FORTBILDUNG JETZT!

Diese Aktion ist nicht befristet.

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Samstag, 7. April 2012
 
Grenzüberschreitende Scheidungen
Europarl.TV
Fernsehkanal des Europäischen Parlaments

Ab Minute 11:48 wird über einen internationalen Scheidungsfall berichtet, der die Praktiken der deutschen Jugendämter aufzeigt. Es folgt ein Interview mit dem Abegordneten Philippe Boulland, Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit der Jugendamtsproblematik beschäftigt.

Sehen Sie die Sendung hier.

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Rauswurf aus Kindergarten: "Auffällige" Dreijährige kann fast alles
Die Beurteilung der Frühförderstelle ist eindeutig: Nichts spricht gegen einen Kindergartenbesuch von Isabella. Dabei hatte der Kindergarten die "auffällige" Dreijährige nach einer Woche rausgeworfen.
Südwest Presse 31.03.2012
Petra Laible

Schwarz auf weiß gibt es nun eine andere Beurteilung. Von der Frühförderstelle des Landkreises Neu-Ulm, die die Eltern mit ihrem Kind "auf Anstoß des Kindergartens" wegen "Auffälligkeiten bezüglich des (Spiel-)verhaltens in der Eingewöhnungszeit" besuchten. Die Sonderpädagogin stellt fest, dass es keine Belege für Auffälligkeiten Isabellas gibt, keine "Anhaltspunkte für Hindernisse, die einem Kindergartenbesuch entgegen stehen könnten". Eine Frühförderung sei nicht notwendig. Mit diesem Zeugnis suchen die Eltern jetzt einen anderen Kindergartenplatz.

Lesen Sie die vollständige Meldung hier.

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Freitag, 6. April 2012
 
Parental Alienation: Keine geringfügige Störung
Deutsches Ärzteblatt Februar 2012
Walter Andritzky
William Bernet: Parental Alienation DSM-V und ICD-11. Charles C. Thomas Publisher, Springfield, Illinois, USA 2011, 264 Seiten, kartoniert, 36,99 Euro

Die Beiträge im Buch von Dr. William Bernet und 70 Fachleuten aus Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Rechtswesen aus 13 verschiedenen Ländern legen anschaulich dar, dass Parental Alienation („Elterliche Entfremdung“) nicht nur eine geringfügige Störung im Leben einer Trennungsfamilie ist, sondern eine schwere psychische Störung, die viele Familien und ihren Nachwuchs beeinträchtigen. Die Autoren fanden mehr als 600 Fachartikel, Bücher und Buchkapitel aus 30 Ländern, die das Phänomen beschreiben und diskutieren. Sie schlagen vor, dass Parental Alienation als psychische Störung in den Haupttext von DSM-5 beziehungsweise als eine Beziehungsstörung in der Sektion Criteria Sets and Axes for Further Study des DSM-5 aufgenommen wird.

Lesen Sie die vollständige Buchvorstellung hier.

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20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 5. April 1992 von Deutschland ratifiziert. Sie legt weltweit wesentliche Standards zum Schutz von Kindern fest und betont wie enorm wichtig Kinder und ihr Wohlbefinden sind. Zu ihrem Schutz stellt die Konvention mehrere elementare Grundsätze auf: Das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder und deren gesellschaftlicher Beteiligung.
BMJ-News
Bundesministerium der Justiz

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern auf der Welt gleiche Rechte. In Deutschland galt die Konvention achtzehn Jahre lang jedoch nur eingeschränkt, da Deutschland das Vertragswerk nur unter mehreren Vorbehalten ratifiziert hatte. Am 15. Juli 2010 nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Vorbehalte gegenüber den Vereinten Nationen zurück. Damit erlangte die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland volle Wirkung. “Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Gerade Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft sind besonders verletzlich“, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Aufhebung des Vorbehalts war ein wichtiges Anliegen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Wenn man liest, wie vehement Deutschland sich 18 Jahre lang gegen die Rücknahme der Vorbehalte gewehrt und damit die Einführung des Individualbeschwerderechts verhindert hat, und wenn man die internen Drucksachen liest, mit denen sich führende Politiker nach wie vor gegen die Umsetzung dieser Konvention in Deutschland sträuben, gehört diese Selbstdarstellung ganz klar in den Bereich "Neues aus der Anstalt".

Vor über 50 Jahren hat Deutschland die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Auch im Jahre 2012 steht es unter massiver internationaler Kritik, weil Jugendämter und Familiengerichte die einfachsten gesetzlichen Grundlagen nicht respektieren. Die Pressemeldung des BMJ kann nur als vorsätzliche Desinformation bezeichet werden.

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Stoppt die Betreuungsindustrie in Deutschland!
Kinder sollen nicht erzogen, sondern betreut werden. Alte Menschen werden nicht umsorgt, sondern betreut: Deutschland ist längst zur betreuten Republik geworden. Dadurch wächst die Unmündigkeit und schwindet die Solidarität.
05.04.2012
Alexander Kissler

Damit wären wir beim entscheidenden Punkt, den auch die Befürworter des Betreuungsgeldes leider nicht benennen. Wer Kinder – sei es zu Hause, sei es in der Tagesstätte – zu Objekten der Betreuung erklärt, hält sie nicht nur sprachlich in Unmündigkeit gefangen. Kinder haben ein Anrecht auf Liebe, Geborgenheit und Erziehung, nicht auf Betreuung. Der betreute Mensch ist der ohnmächtige, der abhängige Mensch. Dieser Zusammenhang gilt grundsätzlich wenn von Betreuungsangeboten die Rede ist. Dahinter verbirgt sich die Verzifferung der Welt, die Verwandlung von Menschen in Kostenstellen.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Bravo Herr Kissler!
Bravos FOCUS Online!
Endlich spricht es jemand aus!
Die Betreuung ist eine Indistrie, von der ganze Heerscharen leben. Und weil das so ist, haben leibliche Eltern oder sonstige Verwandte keine Chance gegen diese Großindustrieellen. Tausende Fälle sprechen eine deutliche Sprache.

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Montag, 26. März 2012
 
Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die...
Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Der EGMR hat in der Vergangenheit immer wieder die (zu) lange Dauer von (Straf)Verfahren gerügt (vgl. Z.B. StV 2009, 519) und eine innerstaatliche Entschädigungsregelung angemahnt. In diese Richtung geht auch die Rechtsprechung des BGH, der in seiner Grundsatzentscheidung zur sog. Vollstreckungslösung (vgl. BGHSt 52, 124 = StRR 2008, 107 = StV 2008, 133) im Grunde auch eine Art (Schadens)Wiedergutmachung für zu lange Strafverfahren eingeführt hat. Die damit zusammenhängenden Fragen sind vom Gesetzgeber im „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ (vgl. BT-Drs. 17/3802) geregelt, das am 29. 9. 2011 vom Bundestag beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat der Neuregelung am 14.10.2011 zugestimmt. Sie ist am 03.12.2011 in Kraft getreten (vgl. BGBL I. S. 2302). Die Auswirkungen auf das Straf- und Bußgeldverfahren sollen nachfolgend in einem Überblick vorgestellt werden.

Lesen Sie den Fachaufsatz hier.

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