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Sonntag, 20. Mai 2012
Buchtipp: Die Gleichberechtigungsfalle
thopo, 23:52h

Vor einem Jahr wurde Monika Ebeling aus ihrem Amt der Gleichstellungsbeauftragten entlassen. Die Begründung: Sie habe sich zu viel für Männer engagiert. Monika Ebelings Geschichte erzeugte eine riesige mediale Resonanz, weil sie einen Nerv getroffen hat, der Menschen in der ganzen Republik und darüber hinaus bewegt: Gleichstellungspolitik heute darf Männer nicht ausschließen.
Frauen haben ihre Rechte errungen, nun werde es Zeit, sich vom Feinbild »Mann« der Feministinnen der ersten Stunde zu verabschieden, so Ebeling. Feminismus à la Alice Schwarzer habe ausgedient. Politik und Denkweisen müssen sich an die neuen Verhältnisse von Mann und Frau angleichen. Im Buch erzählt sie ihre Geschichte und übt Kritik an einem unzeitgemäßen Feminismus.
Weitere Informationen und eine Leseprobe finden Sie auf der Seite des Herder-Verlages.
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Samstag, 19. Mai 2012
Kindeswohl Inobhutnahme - Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
thopo, 22:29h
Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten - es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.
Der Westen 04.04.2012
Norbert Jänecke
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Der Westen 04.04.2012
Norbert Jänecke
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
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Samstag, 12. Mai 2012
Justizministerin stärkt Recht auf Umgang für Väter
thopo, 15:14h
Ein Referentenentwurf sieht die Stärkung der Rechte leiblicher Väter auf Treffen mit ihren Kindern vor. Voraussetzung ist aber, dass der Erzeuger die Bereitschaft zu Verantwortung für das Kind zeigt.
WELT Online 12.05.2012
AFP/ks
Das Bundesjustizministerium will einem Zeitungsbericht zufolge die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. In einem Referentenentwurf sei das Recht des Erzeugers auf "Umgang" auch für den Fall vorgesehen, dass der Mann bisher noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind aufbauen konnte, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nach bisheriger Rechtslage ist dies nicht möglich.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
WELT Online 12.05.2012
AFP/ks
Das Bundesjustizministerium will einem Zeitungsbericht zufolge die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. In einem Referentenentwurf sei das Recht des Erzeugers auf "Umgang" auch für den Fall vorgesehen, dass der Mann bisher noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind aufbauen konnte, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nach bisheriger Rechtslage ist dies nicht möglich.
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Donnerstag, 10. Mai 2012
Schuldspruch für die Mutter, Freispruch fürs Amt
thopo, 10:45h
Die Frau stand unter Aufsicht des Jugendamts, war mit der Pflege ihres unheilbar kranken Sohns völlig überfordert und ließ den Jungen verhungern: Das Landgericht Mannheim verurteilte die hemmungslos weinende 30-Jährige nun zu neuneinhalb Jahren Haft - und sprach die Behörde von jeglicher Schuld frei.
SPIEGEL Online 09.05.2012
Julia Jüttner
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamtes und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
...
Doch dass es Fehler bei der Betreuung der Frau und ihrem kranken Sohn gegeben hat, ist durchaus möglich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Angestellte von freien Trägern.
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SPIEGEL Online 09.05.2012
Julia Jüttner
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamtes und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
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Doch dass es Fehler bei der Betreuung der Frau und ihrem kranken Sohn gegeben hat, ist durchaus möglich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Angestellte von freien Trägern.
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Mittwoch, 9. Mai 2012
Mutter macht
thopo, 18:56h
Wem gehören die Kinder? Hier endet die Gleichberechtigung der Männer
Zeit Online 23.03.2012
Ralf Bönt
... Vielmehr wäre die konsequente Weiterführung der Erfindung der Vaterschaft nicht nur ein wichtiger Punkt einer erfolgreichen Politik der Geschlechter, sondern ihr Kernstück. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Vater und Kind taugt überhaupt als Schlüssel des Zivilisationsprozesses. In vorzivilisatorischen Zeiten gab es nämlich keinen leiblichen Vater. Man wusste schlicht nicht, wer der Vater welchen Kindes war. Da Verwandtschaft überhaupt nur über die Mutter existierte, galt das Mutterrecht, zu Deutsch: das Matriarchat. Zur Eindämmung der Inzucht entwickelte sich aus diesem Urzustand die Familie. Über geregelte Strukturen mit Polygamie oder Polyandrie war es ein weiter Weg bis zur monogamen Familie von heute. ...
Lesen Sie den folgenden Beitrag hier.
Von Ralf Bönt erschien gerade das Buch »Das entehrte Geschlecht: Ein notwendiges Manifest für den Mann« (Pantheon Verlag)
Zeit Online 23.03.2012
Ralf Bönt
... Vielmehr wäre die konsequente Weiterführung der Erfindung der Vaterschaft nicht nur ein wichtiger Punkt einer erfolgreichen Politik der Geschlechter, sondern ihr Kernstück. Die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Vater und Kind taugt überhaupt als Schlüssel des Zivilisationsprozesses. In vorzivilisatorischen Zeiten gab es nämlich keinen leiblichen Vater. Man wusste schlicht nicht, wer der Vater welchen Kindes war. Da Verwandtschaft überhaupt nur über die Mutter existierte, galt das Mutterrecht, zu Deutsch: das Matriarchat. Zur Eindämmung der Inzucht entwickelte sich aus diesem Urzustand die Familie. Über geregelte Strukturen mit Polygamie oder Polyandrie war es ein weiter Weg bis zur monogamen Familie von heute. ...
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Von Ralf Bönt erschien gerade das Buch »Das entehrte Geschlecht: Ein notwendiges Manifest für den Mann« (Pantheon Verlag)
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Dienstag, 8. Mai 2012
Klagemauer für Männer
thopo, 18:26h
Gewalt, Scheidung, Sorgerecht – das Männerbüro Basel steht Hilfesuchenden mit Rat und Tat zur Seite
NZZ Online 07.05.2012
Katharina Fontana
Aus den Beratungen weiss Grisenti, dass der eingeschränkte Kontakt mit den Kindern den Männern stark zusetzt. Nach der Scheidung könnten sie ihre Kinder oft nur jedes zweite Wochenende sehen und noch zwei Wochen Ferien mit ihnen verbringen. Grisenti fordert hier eine neue Sichtweise der Gerichte: Dem Mann müsse es erlaubt sein, anlässlich der Scheidung über die Bücher zu gehen und sein Leben neu zu planen, also weniger zu arbeiten und sich mehr um die Kinder zu kümmern. Er dürfe vom Gericht nicht auf seine bisherige Rolle als Ernährer festgelegt werden. Das gemeinsame Sorgerecht, das derzeit im Parlament behandelt wird, sieht Grisenti als Schritt in die richtige Richtung.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
Als Klagemauer sollte man diese Einrichtung allerdings nicht bezeichnen. Immerhin wird hier nicht nur nutzlos gejammert, sondern die betroffenen Männer erhalten Rat und Tat. Wies das Basler Beispiel zeigt, haben sie dies offenbarauch dringend nötig.
Die schweizer Verhältnisse scheinen sich nicht sehr von den deutschen zu unterscheiden - mit einem wichtigen Unterschied: Ein Männerbüro liegt hier noch in weiter Ferne.
NZZ Online 07.05.2012
Katharina Fontana
Aus den Beratungen weiss Grisenti, dass der eingeschränkte Kontakt mit den Kindern den Männern stark zusetzt. Nach der Scheidung könnten sie ihre Kinder oft nur jedes zweite Wochenende sehen und noch zwei Wochen Ferien mit ihnen verbringen. Grisenti fordert hier eine neue Sichtweise der Gerichte: Dem Mann müsse es erlaubt sein, anlässlich der Scheidung über die Bücher zu gehen und sein Leben neu zu planen, also weniger zu arbeiten und sich mehr um die Kinder zu kümmern. Er dürfe vom Gericht nicht auf seine bisherige Rolle als Ernährer festgelegt werden. Das gemeinsame Sorgerecht, das derzeit im Parlament behandelt wird, sieht Grisenti als Schritt in die richtige Richtung.
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Als Klagemauer sollte man diese Einrichtung allerdings nicht bezeichnen. Immerhin wird hier nicht nur nutzlos gejammert, sondern die betroffenen Männer erhalten Rat und Tat. Wies das Basler Beispiel zeigt, haben sie dies offenbarauch dringend nötig.
Die schweizer Verhältnisse scheinen sich nicht sehr von den deutschen zu unterscheiden - mit einem wichtigen Unterschied: Ein Männerbüro liegt hier noch in weiter Ferne.
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Samstag, 5. Mai 2012
„Individuelle Freiheit oder kollektivistischer Feminismus“
thopo, 11:57h
Prof. Dr. Gerhard Amendt
Gründer des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen
Mai 2012
Wer allen Ernstes glaubt, dass die Fortsetzung der Frauenbewegung der institutionalisierte Feminismus gewesen sei, der muss nicht minder verwegen behaupten, dass die kommunistischen Zirkel der 70er Jahre die Weiterentwicklung der 68er Bewegung gewesen seien. Beide sind vielmehr Auflösungserscheinungen der damaligen Studentenbewegung. Was feministische und kommunistische Zirkelbildung im Kern unterschied, war die aufklärerische Überzeugung der 68er, dass Männer und Frauen unbesehen ihrer sozialen Klassenzugehö-rigkeit individuell und zugleich gemeinsam ihr Konflikte lösen können. Von dieser Vorstellung hat der Feminismus nichts wissen wollen. Er hält es für ausgeschlossen, dass Frauen sich aus problemreichen Lebensverhältnissen ohne fremde Hilfe befreien könnten ...
Lesen Sie den vollständigen Essay hier.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.
Gründer des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen
Mai 2012
Wer allen Ernstes glaubt, dass die Fortsetzung der Frauenbewegung der institutionalisierte Feminismus gewesen sei, der muss nicht minder verwegen behaupten, dass die kommunistischen Zirkel der 70er Jahre die Weiterentwicklung der 68er Bewegung gewesen seien. Beide sind vielmehr Auflösungserscheinungen der damaligen Studentenbewegung. Was feministische und kommunistische Zirkelbildung im Kern unterschied, war die aufklärerische Überzeugung der 68er, dass Männer und Frauen unbesehen ihrer sozialen Klassenzugehö-rigkeit individuell und zugleich gemeinsam ihr Konflikte lösen können. Von dieser Vorstellung hat der Feminismus nichts wissen wollen. Er hält es für ausgeschlossen, dass Frauen sich aus problemreichen Lebensverhältnissen ohne fremde Hilfe befreien könnten ...
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Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.
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Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne
thopo, 09:42h
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hahne wird mit Ablauf des 30. April 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Nr. 52/2012
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
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Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Nr. 52/2012
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
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