... newer stories
Donnerstag, 7. Juni 2012
Kinder sterben - Das Versagen der Jugendhilfe
thopo, 00:33h
Frontal21-Sendung vom 5. Juni 2012
ZDF Mediathek
In Deutschland sterben jede Woche drei Kinder an den Folgen von Misshandlungen. Manche waren in der Obhut von Jugendämtern. Zum Beispiel die elfjährige Chantal, die in Hamburg an einer Methadonvergiftung stirbt. Oder die zweijährige Zoe, die in Berlin ihren schweren inneren Verletzungen erliegt. Beide aus schwierigen Familienverhältnissen, beide trotz Betreuung tot. Die Jugendämter bekommen oft nicht mit, was sich in den Familien wirklich abspielt, denn die Arbeit vor Ort übernehmen Wohlfahrtseinrichtungen, sogenannte freie Träger. Auch deren Firmenkonstruktionen und finanzielle Interessen bleiben den Jugendämtern allzu häufig verborgen. So fließen Milliarden in Hilfsmaßnahmen, deren Wirksamkeit aber kaum kontrolliert wird.
Frontal21 über das Versagen der Jugendhilfe und Fehler im System, die für Kinder Leid und Tod bedeuten können.
Sehen Sie den Beitrag hier.
ZDF Mediathek
In Deutschland sterben jede Woche drei Kinder an den Folgen von Misshandlungen. Manche waren in der Obhut von Jugendämtern. Zum Beispiel die elfjährige Chantal, die in Hamburg an einer Methadonvergiftung stirbt. Oder die zweijährige Zoe, die in Berlin ihren schweren inneren Verletzungen erliegt. Beide aus schwierigen Familienverhältnissen, beide trotz Betreuung tot. Die Jugendämter bekommen oft nicht mit, was sich in den Familien wirklich abspielt, denn die Arbeit vor Ort übernehmen Wohlfahrtseinrichtungen, sogenannte freie Träger. Auch deren Firmenkonstruktionen und finanzielle Interessen bleiben den Jugendämtern allzu häufig verborgen. So fließen Milliarden in Hilfsmaßnahmen, deren Wirksamkeit aber kaum kontrolliert wird.
Frontal21 über das Versagen der Jugendhilfe und Fehler im System, die für Kinder Leid und Tod bedeuten können.
Sehen Sie den Beitrag hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Gericht: Kita-Verordnung ist verfassungsgemäß
thopo, 22:57h
Das Land Hessen darf den Städten mehr Personal für Kindertagesstätten vorschreiben. Der Staatsgerichtshof wies am Mittwoch in Wiesbaden eine Klage von 39 Kommunen ab.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.
Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.
Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.
... link (0 Kommentare) ... comment
Montag, 4. Juni 2012
Von der Leyen will Arbeitslose zu Erziehern umschulen
thopo, 15:03h
Hartz-IV-Bezieher sollen künftig verstärkt zu Erziehern weitergebildet werden. Einem Pressebericht zufolge plant Arbeitsministerin von der Leyen eine gemeinsame Aktion mit der Bundesagentur für Arbeit.
FAZ.net 04.06.2012
Nach Informationen des „Focus“ will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Hans-Jürgen Weise, prüfen lassen, ob rund „5000 Personen aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III“, also größtenteils Hartz-IV-Bezieher, zu Erziehern und Erzieherinnen weitergebildet werden könnten. Geeignete Kandidaten würden eine Ausbildung an Fachschulen absolvieren.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
FAZ.net 04.06.2012
Nach Informationen des „Focus“ will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Chef der Bundesagentur für Arbeit, Hans-Jürgen Weise, prüfen lassen, ob rund „5000 Personen aus dem Rechtskreis SGB II und SGB III“, also größtenteils Hartz-IV-Bezieher, zu Erziehern und Erzieherinnen weitergebildet werden könnten. Geeignete Kandidaten würden eine Ausbildung an Fachschulen absolvieren.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
thopo, 14:59h
Bundesministerium der Justiz
11.05.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Umgang der sog. nicht ehelichen Väter mit ihren Kindern nicht hinreichend geregelt ist. Im Mai 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
11.05.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Umgang der sog. nicht ehelichen Väter mit ihren Kindern nicht hinreichend geregelt ist. Im Mai 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
... link (0 Kommentare) ... comment
Freitag, 1. Juni 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
thopo, 10:46h
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
02.04.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der ein nicht ehelicher Vater das Sorgerecht für sein Kind nur erhalten konnte, wenn die Mutter dem zustimmte. Im April 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
02.04.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der ein nicht ehelicher Vater das Sorgerecht für sein Kind nur erhalten konnte, wenn die Mutter dem zustimmte. Im April 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 23. Mai 2012
Grundrecht auf Akteneinsicht: Jugendamt mauert und wird gedeckt
thopo, 16:52h
Ein 37-jähriger Familienvater hat den Landkreis Roth auf Einsicht in alle dort über seine Familie geführten Akten verklagt. Das Akteneinsichtsrecht ist ein rechtsstaatliches verankertes Grundrecht im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Letzten Donnerstag stand die mündliche Verhandlung an.
tv-orange 14.03.2012
oradmin
Dem Verwaltungsgericht sei nach eigener Aussage nicht bekannt, wo sich außer beim Familiengericht noch Akten befinden könnten. Dass das Jugendamt zwar nach eigener Aussage keine Akten vorhalte, gleichzeitig aber Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren abgebe, erschien den Verwaltungsrichtern offenbar nicht abwegig.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nach auszugsweisem Vortrag der Klageschrift und mündlicher Stellungnahme von Kläger und Beklagtem die Klage des Vaters nach knapp 45-minütiger Verhandlung abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
tv-orange 14.03.2012
oradmin
Dem Verwaltungsgericht sei nach eigener Aussage nicht bekannt, wo sich außer beim Familiengericht noch Akten befinden könnten. Dass das Jugendamt zwar nach eigener Aussage keine Akten vorhalte, gleichzeitig aber Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren abgebe, erschien den Verwaltungsrichtern offenbar nicht abwegig.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nach auszugsweisem Vortrag der Klageschrift und mündlicher Stellungnahme von Kläger und Beklagtem die Klage des Vaters nach knapp 45-minütiger Verhandlung abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
MdEP Wieland übernimmt Patenschaft für politische Gefangene im Iran
thopo, 16:40h
Webseite von MdEP Rainer Wieland
04.05.2012
Mit der Übernahme der Patenschaft für die im Iran inhaftierte Studentenaktivistin Atefeh Nabavi setzt der EVP-Europaabgeordnete Rainer Wieland ein starkes Zeichen für Menschenrechte. "Ich möchte deutlich machen, dass die systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran keinesfalls hinnehmbar sind. Die internationale Gemeinschaft darf sich nicht nur auf die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm konzentrieren, sondern muss auch der Bewegung für Demokratie und Bürgerrechte im Iran wieder mehr Aufmerksamkeit schenken", so Wieland. Nabavi wurde im Zuge der Proteste gegen die Präsidentschaftswahl verhaftet und zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat sich die Situation der Regimekritiker im Iran nach der umstrittenen Wiederwahl Mahmoud Ahmadinedschads am 12. Juni 2009 dramatisch verschärft. Tagtäglich sind sie einer rigorosen Verfolgung ausgesetzt, werden verhaftet, misshandelt, gefoltert und zu hohen Haftstrafen verurteilt, einige sogar hingerichtet.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Manchmal glaubt man, man hätte seine Brille falsch eingestellt.
Ausgerechnet Rainer Wieland,
Trotz seiner Zugehörigkeit zur CDU scheint Herr Wieland kein Christ zu sein, denn sonst wüsste er zumindest Bescheid über Splitter im Auge des Bruders und Balken im eigenen Auge (Matthäus 4,7).
Deutschland wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt wegen Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht verurteilt. So lange der "Europäer" Wieland sich weigert, dies zur Kenntnis zu nehmen und aktiv für die Abstellung dieser Verhältnisse einzutreten, wäre er gut beraten, sich nicht über andere Länder zu äußern. Vier Finger der Hand, mit der er auf den Iran zeigt, weisen auf ihn selbst zurück.
04.05.2012
Mit der Übernahme der Patenschaft für die im Iran inhaftierte Studentenaktivistin Atefeh Nabavi setzt der EVP-Europaabgeordnete Rainer Wieland ein starkes Zeichen für Menschenrechte. "Ich möchte deutlich machen, dass die systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran keinesfalls hinnehmbar sind. Die internationale Gemeinschaft darf sich nicht nur auf die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm konzentrieren, sondern muss auch der Bewegung für Demokratie und Bürgerrechte im Iran wieder mehr Aufmerksamkeit schenken", so Wieland. Nabavi wurde im Zuge der Proteste gegen die Präsidentschaftswahl verhaftet und zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat sich die Situation der Regimekritiker im Iran nach der umstrittenen Wiederwahl Mahmoud Ahmadinedschads am 12. Juni 2009 dramatisch verschärft. Tagtäglich sind sie einer rigorosen Verfolgung ausgesetzt, werden verhaftet, misshandelt, gefoltert und zu hohen Haftstrafen verurteilt, einige sogar hingerichtet.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Manchmal glaubt man, man hätte seine Brille falsch eingestellt.
Ausgerechnet Rainer Wieland,
- der mit lauteren und unlauteren Methoden das europäische Parlament davon abzubringen versucht, Menschenrechtsverletzungen durch die Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen,
- der versucht, Redeverbote gegen Personen zu verhängen, die nicht seine Meinung vetreten,
- und der im europäischen Parlament (!) erklärt, Deutschland sei nicht an die Beschlüsse des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden,
Trotz seiner Zugehörigkeit zur CDU scheint Herr Wieland kein Christ zu sein, denn sonst wüsste er zumindest Bescheid über Splitter im Auge des Bruders und Balken im eigenen Auge (Matthäus 4,7).
Deutschland wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt wegen Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht verurteilt. So lange der "Europäer" Wieland sich weigert, dies zur Kenntnis zu nehmen und aktiv für die Abstellung dieser Verhältnisse einzutreten, wäre er gut beraten, sich nicht über andere Länder zu äußern. Vier Finger der Hand, mit der er auf den Iran zeigt, weisen auf ihn selbst zurück.
... link (1 Kommentar) ... comment
Dienstag, 22. Mai 2012
Kritik an Arbeit des Jugendamtes
thopo, 22:20h
Vater kämpft um Kontakt zur Tochter
Märkische Allgemeine 22.05.2012
Bernd Geske
Herr Z. akzeptiert nicht, dass das Jugendamt den mutmaßlichen Wunsch seiner jüngeren Tochter über Jahre hinweg einfach hinnimmt, die angeblich keinen Kontakt zu ihm will. Man muss dazu wissen, dass sein Verhältnis zu seiner ehemaligen Frau sehr zerstritten ist. „Wie kann das Jugendamt sagen, meine Tochter braucht keine Hilfe“, beklagt Herr Z., „wenn sie keinen Kontakt zu ihrem Vater will.“ Ihm sei mittlerweile mehr als vier Jahre lang der Kontakt komplett versagt geblieben. Da könne niemand behaupten, er habe einen schlechten Einfluss auf das Kind.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Anstatt eines Kommentars ein weiteres Zitat aus dem Artikel:
Wie Martin Bulinski, Sprecher der IG „Justizopfer“ sagte, hat sich die Zahl ihrer Mitglieder seit März von 19 auf nun 42 mehr als verdoppelt. Etwa ein Drittel sei weiblich. Viele Mitglieder hätten bislang gedacht, sie seinen Einzelfälle, erklärte Martin Bulinski. Sie fänden es nun wichtig, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Märkische Allgemeine 22.05.2012
Bernd Geske
Herr Z. akzeptiert nicht, dass das Jugendamt den mutmaßlichen Wunsch seiner jüngeren Tochter über Jahre hinweg einfach hinnimmt, die angeblich keinen Kontakt zu ihm will. Man muss dazu wissen, dass sein Verhältnis zu seiner ehemaligen Frau sehr zerstritten ist. „Wie kann das Jugendamt sagen, meine Tochter braucht keine Hilfe“, beklagt Herr Z., „wenn sie keinen Kontakt zu ihrem Vater will.“ Ihm sei mittlerweile mehr als vier Jahre lang der Kontakt komplett versagt geblieben. Da könne niemand behaupten, er habe einen schlechten Einfluss auf das Kind.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Anstatt eines Kommentars ein weiteres Zitat aus dem Artikel:
Wie Martin Bulinski, Sprecher der IG „Justizopfer“ sagte, hat sich die Zahl ihrer Mitglieder seit März von 19 auf nun 42 mehr als verdoppelt. Etwa ein Drittel sei weiblich. Viele Mitglieder hätten bislang gedacht, sie seinen Einzelfälle, erklärte Martin Bulinski. Sie fänden es nun wichtig, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
... link (0 Kommentare) ... comment
Sonntag, 20. Mai 2012
Buchtipp: Die Gleichberechtigungsfalle
thopo, 23:52h

Vor einem Jahr wurde Monika Ebeling aus ihrem Amt der Gleichstellungsbeauftragten entlassen. Die Begründung: Sie habe sich zu viel für Männer engagiert. Monika Ebelings Geschichte erzeugte eine riesige mediale Resonanz, weil sie einen Nerv getroffen hat, der Menschen in der ganzen Republik und darüber hinaus bewegt: Gleichstellungspolitik heute darf Männer nicht ausschließen.
Frauen haben ihre Rechte errungen, nun werde es Zeit, sich vom Feinbild »Mann« der Feministinnen der ersten Stunde zu verabschieden, so Ebeling. Feminismus à la Alice Schwarzer habe ausgedient. Politik und Denkweisen müssen sich an die neuen Verhältnisse von Mann und Frau angleichen. Im Buch erzählt sie ihre Geschichte und übt Kritik an einem unzeitgemäßen Feminismus.
Weitere Informationen und eine Leseprobe finden Sie auf der Seite des Herder-Verlages.
... link (0 Kommentare) ... comment
Samstag, 19. Mai 2012
Kindeswohl Inobhutnahme - Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
thopo, 22:29h
Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten - es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.
Der Westen 04.04.2012
Norbert Jänecke
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Der Westen 04.04.2012
Norbert Jänecke
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories