Mittwoch, 18. März 2009
 
BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt - und damit einem klagenden Vater Recht gegeben.
SPIEGEL ONLINE 18.03.2009
itz/hen/dpa/AP/ddp

Es war das erste Urteil zum neuen Unterhaltsrecht. Mit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, sind ehemals verheiratete und unverheiratete Berechtigte gleichgestellt. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, "solange und soweit dies der Billigkeit entspricht" - was dies genau bedeutet, beschäftigt seither den Bundesgerichtshof.

Mit der Reform des Unterhaltsrechts sollte die Eigenverantwortung des betreuenden Elternteils in den Mittelpunkt rücken. Für die Dauer des Unterhalts soll nicht mehr nur das Alter des Kindes, sondern beispielsweise die Möglichkeit einer Betreuung im Kindergarten im Einzelfall ausschlaggebend sein.

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Viele betroffene Väter werden aufatmen. Denn leider gibt es viele Ehepartner - meistens Mütter -, die bei der Trennung die Kinder an sich reißen und sich damit bisher den Anspruch auf ein Rundum-Sorglos-Paket gesichert haben. In dieser Hinsicht ist das Urteil zu begrüßen.

Leider mischt sich aber auch ein negativer Unterton in die Freude:

Der BGH verwies darauf, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts "den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat".
Wir sind also wieder einen Schritt weiter in Richtung der Zerstörung der Familie als Grundeinheit unserer Gesellschaft, die anscheinend vorrangiges Ziel unserer derzeitigen Bundesregierung ist.

Wähler, erinnert Euch daran!

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