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Montag, 12. Januar 2009
 
Vater klagt gegen Kinderschutzgesetz
Ein Vater hat gegen das Landeskinderschutzgesetz Klage beim Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht. Er sieht seine Elternrechte durch das im März 2008 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit" verletzt.
SWR-Online 12.01.2009

Das Gesetz sieht eine Kontrolle über die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern vor. Zu diesem Zweck erfasst das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die Einhaltung von Vorsorgeterminen. Die Gesundheitsämter im Land dürfen bei Versäumnissen Eltern an die so genannten U-Termine erinnern und möglicherweise auch das Jugendamt einschalten.

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Nicht zu fassen
Rechtsbeugung durch Richter
FR-Online 12.01.2009
Ursula Knapp

Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.

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Schon die Deutsche Richterzeitung 12/2007 sprach in diesem Zusammenhang von einem Irritierenden Bild des Deutschen Rechtsstaates. Es ist gut, dass sich nun auch die Tagespresse dieser Thematik annimmt.

Lesen Sie dazu auch den hervorragenden Artikel von Christoph Strecker.

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Gute Absicht, böse Folgen
Die Haunersche Kinderklinik meinte es zu gut und diagnostizierte fälschlicherweise die Misshandlung eines Mädchens. Nun klagen die beschuldigten Eltern - mit Erfolg
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch

Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:

Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.

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Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."

Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.

Honi soit qui mal y pense ...

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Mächtiges Jugendamt gegen ohnmächtige Eltern
Immer mehr Kinder werden von Behörden in Obhut genommen. Grund sind die besonders grausamen Fälle von Kindesmisshandlung und Kindstötung, wie zum Beispiel bei der kleinen Lea-Sophie. Leider sind diese Maßnahmen oft ein Drahtseilakt zwischen Verantwortung und Verwahrlosung. Zurück bleiben zerstörte Familien.

WELT ONLINE 08.01.2009
Claudia Becker

Das 2008 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Bisweilen, so Kritiker wie der Europaabgeordnete Marcin Libicki, handeln die Ämter allerdings überstürzt.

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Eltern, die sich ungerecht behandelt fühlen, um ihre Kinder kämpfen. In Anbetracht der Überlastung der Jugendamtsmitarbeiter und der personellen Unterbesetzung trotz steigender Zahlen notleidender Kinder und Jugendlicher ist die Gefahr von Fehleinschätzungen tatsachlich da.

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Jawohl, genau so ist es! Doch leider bricht der Artikel an dieser Stelle ab. Was fehlt, ist die Feststellung, dass es keine Instanz gibt, die das Jugendamt kontrolliert. Und deshalb sind dessen Fehleinschätzungen fatal und haben Langzeitfolgen. Es dauert Jahre, bis verfehlte Herausnahmen rückgängig gemacht werden können. Und dann ist das Kind längst kein Kind mehr. Zu spät, aus, vorbei. Zumindest den Psychotherapeuten wird in den nächsten Jahrzehnten die Arbeit nicht ausgehen.

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1230-mal nahmen Jugendämter 2007 die Kinder aus der Familie
Kieler Nachrichten 06.01.2009
Heike Stüben

Erneut ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zu ihrem eigenen Schutz vorübergehend aus der Familie genommen wurden, im Jahr 2007 in Schleswig-Holstein massiv gestiegen: genau 1230-mal passierte es - ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, vermeldete gestern das Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.

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Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.

Anscheinend ist man auf diesen traurigen Rekord auch noch stolz. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta trauert nicht: "Ich bin froh, dass dadurch mehr Kinder geschützt werden konnten." Doch wovor, oder vielmehr vor wem? Und wer schützt Kinder und ihre Eltern vor der Willkür des Jugendamts?

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