Dienstag, 18. März 2008
 
Wenn ein Kind die Eltern vor den Kadi zerrt
Ein 14-Jähriger verklagt seine geschiedenen Eltern und fordert, dass ihn seine kleine Schwester zuhause beim Vater besuchen darf.
Doch dem untersagt das Gericht den Umgang mit der Tochter.

Neue Ruhr-Zeitung 11.01.2002
Tankred Stachelhaus

Als vor über einem Jahr das reformierte Kindschaftsrecht in Kraft trat sollten die Interessen und das Wohl des Kindes bei der Trennung der Eltern in den Vordergrund rücken. Statt "jedes Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind» heißt es nun: “Das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“. Besonderes Augenmerk richteten die Gesetzgeber darauf, dass das Kind die sozialen und familiären Bindungen aufrecht erhalten kann. "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient". Jetzt macht ein 14-jähriger Essener die Probe aufs Exempel. Nico* hat seine beiden Eltern verklagt, um ein Besuchsrecht seiner Schwester bei ihm zuhause zu erwirken. Ein in Essen bislang wohl einmaliger Fall.

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