Montag, 26. Mai 2008
 
Das Kleid unserer Freiheit
Frankfurter Allgemeine Zeitung 21.05.2008
Brigitte Zypries
Die Verfasserin ist Bundesjustizministerin und Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD)

Die Erinnerung an das Jahr 1968 ist in diesen Tagen allgegenwärtig und mit ihr der Streit um die politische Deutung jener Zeit. Meinen die einen, erst mit der Studentenbewegung sei die freiheitliche Demokratie im Westdeutschland der Nachkriegszeit tatsächlich verwirklicht worden, sehen andere in der Protestbewegung nur „Werteverfall“, ja gar die Wurzeln des späteren RAF-Terrorismus. Es lohnt daher, einen Zeitzeugen heranzuziehen, an dessen Objektivität kein Zweifel besteht: das Bundesgesetzblatt.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Frau Zypries lässt die Katze aus dem Sack und erläutert ihre persönliche Wertung der '68er-Reformen. Im Bereich Familienrecht liest sich das wie folgt:
Im Familienrecht bestand etwa eine Diskriminierung der - wie es bis dahin hieß - unehelichen Kinder. Laut Gesetz galten sie als „nicht verwandt“ mit ihrem Vater. Sie besaßen keinerlei Erbrecht, und Unterhalt bekamen sie allein nach dem Lebensstandard ihrer Mutter. Damit waren sie vom Wohlstand ihres Vaters ausgeschlossen.
Hier ist nicht etwa die Rede von der Achtung der familiären Beziehungen oder von Umgang, Dreimal NEIN! Zahlen sollen sie, die Väter, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Kinder sehen oder nicht. Nun wird auch deutlich, warum die Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ebenfalls SPD, Verfassungsbeschwerden zurückweist, in denen entsorgte Männer die Verletzung ihres Umgangrechtes beklagen. Womit wir wieder bei Professor Wildhaber wären ...

Zurück zu Frau Zypries:
Neben die Diskriminierung der Kinder trat die staatliche Bevormundung der Mutter, denn nicht sie, sondern die Jugendämter besaßen die elterliche Gewalt über ein uneheliches Kind.
Doch was ist mit der Diskriminierung der nicht ehelichen Väter? Warum werden diese nicht einmal erwähnt? Lesen Sie hierzu den Netzkommentar zum Jahresende 2007 des Münchener Rechtsanwaltes Dr. Peter Koeppel.

Abschließend noch einmal Frau Zypries:
Mehr Selbstbestimmung und weniger staatliche Bevormundung, keine kritiklose Hinnahme von Autoritäten, sondern bürgerschaftliches Engagement in der Demokratie und nicht zuletzt mehr Rechte für die Frauen in unserer Gesellschaft - all dies sind Folgen des politischen Aufbruchs, für den '68 eine Chiffre bleibt, auch wenn er weit darüber hinaus reicht.
Wer die Diskussion um die gerade erst im Bundestag beschlossene Änderung des § 1666 BGB verfolgt hat, merkt jetzt, dass es sich bei dem als "Gastkommentar" von Fau Zypries bezeichneten Beitrag in Wirklichkeit um eine Satire handelt. Die staatliche Sanktionierung der Willkür und Bevormundung durch eine Behörde, die keiner wirksamen Kontrolle unterliegt, ist im Jahre 2008 höher denn je. Und bisher hat sich Deutschland kein Politiker, dieser Sache angenommen.

Frau Ministerin Zypries, das Kleid unserer Freiheit hat Löcher!

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