Mittwoch, 31. Oktober 2007
 
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des...
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundesrat Drucksache 550/07
10.08.2007

Aus der Begründung:
In der Praxis sind ein konkretes Fehlverhalten der Eltern und seine Kausalität für die Kindeswohlgefährdung häufig schwer nachzuweisen. ... Aus diesen Gründen stellt das Tatbestansmerkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" eine hohe Hürde dar, die in der Praxis häufig eine frühe Einschaltung des Familiengerichts verhindert. ... Mit Blick auf die oben dargelegten Probleme hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht in ihrem Abschlussbericht vom 17. November 2006 vorgeschlagen:
- die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" in der Generalnorm des § 1666 Abs. 1 BGB zu streichen und damit Tatbestandshürden für die Anrufung des Familiengerichts abzubauen.

Lesen Sie den vollständigen Entwurf hier.
Die Bundestags-Drucksache dazu gibt es hier.
Folgenachricht siehe hier.

Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: "Da wir oft das Versagen der Eltern nicht nachweisen können, schaffen wir halt die Nachweispflicht ab. Dann reichen künftig schon Vermutungen aus, um Eltern ihre Kinder zu entziehen." Das alles vollzieht sich heimlich, still und leise, ohne Information des Bürgers!

Ebenso deutlich muss geantwortet werden: Diese Gesetzesänderung hätte Kevin, André und andere Kinder nicht gerettet. Nach den zugänglichen Informationen sind diese Kinder ums Leben gekommen, weil die Jugendämter nicht eingegriffen haben, obwohl sie um ihre Gefährdung wussten. Was wir brauchen ist eine bessere Ausbildung der Jugendamtsmitarbeiter. Wenn eine Sozialpädagogin zwei Wochen lang angeblich nicht bemerkt, dass ein Kleinkind großflächige blaue Flecken am Kopf hat, dann ist diese Frau für ihren Job nicht geeignet.

Nicolas Chamfort hat formuliert: "Manche Dinge lassen sich nur legalisieren, nicht legitimieren." Die Absenkung der Eingriffsschwelle dient einzig und allein dem Zweck, willkürliche Herausnahmen durch das Jugendamt zu rechtfertigen. In Zeiten, in denen die Unkontrollierbarkeit der Jugendämter den Unmut und die Bestürzung des europäischen Parlaments erregt, führt dieser Weg in die falsche Richtung.

Was wir brauchen, sind nicht allmächtige Jugendamts-Mitarbeiter, sondern ein Regelwerk, das die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet und Behörden-Mitarbeiter, die diese Regeln auch tatsächlich einhalten. Man kann nur an Bundestag und Bundesrat appellieren, nicht in blinden Aktivismus zu verfallen, sondern ihre Entscheidungen sorgfältig zu überdenken.

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