Sonntag, 4. Januar 2009
 
Ehevertrag darf Männer nicht arm machen
Wenn ein Mann nach der Scheidung wegen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe abrutscht, ist der Ehevertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist ein Novum: Bislang hatte der Gerichtshof nur Verträge aufgehoben, bei denen Ehefrauen schwer benachteiligt wurden.
WELT ONLINE 02.01.2009

Zur Begründung heißt es, die vereinbarte Leibrente habe von Beginn an die Leistungsfähigkeit des zahlungspflichtigen Ehemannes überschritten. Weiter sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente nicht nur weit weniger Geld zur Verfügung hatte als die geschiedene Frau, sondern darüber hinaus zum Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen worden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 157/06)

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