Montag, 12. Januar 2009
 
Gute Absicht, böse Folgen
Die Haunersche Kinderklinik meinte es zu gut und diagnostizierte fälschlicherweise die Misshandlung eines Mädchens. Nun klagen die beschuldigten Eltern - mit Erfolg
Süddeutsche Zeitung 07.01.2009
Ekkehard Müller-Jentsch

Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung:

Im Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Liebe Kinderschützer! Wie sagte der unvergessene James Thurber so treffend? "Man kann genau so gut vornüber fallen wie hintenüber."

Trotz allem hat die Sache ein "Geschmäckle". Denn die erneute Einweisung des Kindes in die Klinik war von einer Jugendamtsmitarbeiterin veranlasst worden. Man fragt sich unwillkürlich, warum nur die Klinik Schmerzensgeld zahlen muss. Und dem Presseblog fällt wieder das Schreiben des Deutschen Bundestages ein, in dem klipp und klar steht, dass das "Strafbarkeitsrisiko" der Jugendamts-Mitarbeiter nicht erhöht werden soll.

Honi soit qui mal y pense ...

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