Montag, 2. März 2009
Weil die Mutter es nicht will
thopo, 21:13h
FAZnet 02.03.2009
Katrin Hummel
In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.
Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Katrin Hummel
In einer Langzeitstudie hat die Soziologin Anneke Napp-Peters herausgefunden, dass ein Drittel der Väter, die kein Sorgerecht für ihre Kinder haben, diese nach der Trennung deutlich seltener sieht als vom Gericht festgelegt. Ein weiteres Drittel der Väter sieht seine Kinder überhaupt nicht. Jeder dritte dieser Väter, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen, habe sein Kind schon seit mehr als zwei Jahren nicht gesehen, so Napp-Peters. Die Gerichte tun ein Übriges, um Väter außen vor zu halten: In jedem zweiten strittigen Fall, der vor Gericht landet, bekommen dem Statistischen Bundesamt zufolge Frauen das alleinige Sorgerecht zugesprochen - die Väter hingegen nur in jedem siebten bis achten Fall. In jedem sechsten Fall wird das Sorgerecht auf beide Eltern verteilt. Und in jedem fünften strittigen Fall bekommen es weder Vater noch Mutter.
Im Klartext bedeutet das: Dass ein Vater in einem Sorgerechtsstreit vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommt, ist noch unwahrscheinlicher, als dass das Kind im Heim oder sonst wo landet.
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