Montag, 20. April 2009
 
Das Rechtsbeugungsprivileg
Die wundersame Wirkung des Beratungsgeheimnisses
Betrifft Justiz 12/2008, S. 377
Christoph Strecker
Der Verfasser ist Familienrichter a.D. und Mediator

Dürfen Mitglieder von Kollegialgerichten ungestraft Rechtsbeugung begehen? Dürfen tun sie es nicht. Die Frage ist aber, ob für sie gleichwohl ein allgemeines Prinzip der Straflosigkeit gilt. Sollte das der Fall sein, so wäre zu überlegen, ob dieser Zustand in Ordnung und wünschenswert ist oder was zu seiner Änderung geschehen kann.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Anstatt eines eigenen Kommentars ein weiterer Textauszug:
Generelle Straflosigkeit ist ein Skandal, der immer wieder von Juristen beklagt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird. Sie ist eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsstaats. Sie verhindert eine Aufarbeitung der Geschehnisse und neues Entstehen von Vertrauen. Sie verursacht moralische Verwüstungen und hinterlässt Wunden, die (...) noch nach Jahrzehnten wieder aufbrechen können.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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