Donnerstag, 30. April 2009
Schadenersatz für Oma und Opa
thopo, 13:40h
Jahrelang kämpften sie darum, ihren Enkelsohn sehen zu dürfen. Weil die Verfahren an den Gerichten in Güstrow und Rostock zu lange dauerten, wurde den Eheleuten Adam nun Schadensersatz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochen. Zum ersten Mal haben damit Großeltern in einem Streit um das Umgangsrecht Entschädigungen bekommen.
Norddeutsche Neueste Nachrichten 29.04.2009
Christine Weber
Sie klagte sich von Güstrow bis nach Straßburg. Seit zehn Jahren kämpft Hiltrud Adam von der Rostocker Initiative "Väteraufbruch für Kinder" gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Sohn darum, ihren Enkelsohn regelmäßig sehen zu dürfen. Weil die Verfahren am Güstrower Amtsgericht und am Oberlandesgericht Rostock unangemessen lange dauerten, bekam die Familie Adam jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Schadenersatz zugesprochen: Die Bundesrepublik Deutschland muss den drei Klägern 7500 Euro zahlen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Norddeutsche Neueste Nachrichten 29.04.2009
Christine Weber
Sie klagte sich von Güstrow bis nach Straßburg. Seit zehn Jahren kämpft Hiltrud Adam von der Rostocker Initiative "Väteraufbruch für Kinder" gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Sohn darum, ihren Enkelsohn regelmäßig sehen zu dürfen. Weil die Verfahren am Güstrower Amtsgericht und am Oberlandesgericht Rostock unangemessen lange dauerten, bekam die Familie Adam jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Schadenersatz zugesprochen: Die Bundesrepublik Deutschland muss den drei Klägern 7500 Euro zahlen.
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