Montag, 27. Juli 2009
Kampf ums Kind
thopo, 21:01h
Streit über Babyklappen
SPIEGEL Online
Barbara Hans
Der Hamburger Verein SterniPark eröffnete vor neun Jahren die erste Babyklappe Deutschlands. Nun gerät die Initiative Findelbaby in die Kritik - der Sozialsenator argwöhnt kriminelle Machenschaften und schließt "Kinderhandel" nicht aus.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Liebe Frau Hans,
vielen Dank dafür, dass Sie uns ins Gedächtnis rufen, dass die Verquickung des Kindeswohls mit kommerziellen Interessen nicht gutgehen kann. Aber: neu ist die Erkenntnis nicht. Die Konstruktion ist sogar gesetzlich verankert. Denn nach § 71 SGB VIII stellen die sog. freien Träger der Jugenhilfe 40 % der Stimmen im Jugendhilfeausschuss.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.
Das heißt im Klartext: Die Empfänger öffentlicher Zuwendungen stellen fast die Hälfte der Stimmen in einem Gremium, das unter anderem über diese Zuwendungen beschließt! In einem Land, in dem Minister(innen) darüber stolpern, dass sie ihren Dienstwagen auch privat nutzen, ist diese Verknüpfung von Kindeswohl und wirtschaftlichen Interessen gesetzlich abgesicherter Alltag. Das zeigt nicht nur den Stellenwert, den Kinde in diesem Lande genießen, es erklärt auch, warum es hier immer weniger Kinder gibt.
SPIEGEL Online
Barbara Hans
Der Hamburger Verein SterniPark eröffnete vor neun Jahren die erste Babyklappe Deutschlands. Nun gerät die Initiative Findelbaby in die Kritik - der Sozialsenator argwöhnt kriminelle Machenschaften und schließt "Kinderhandel" nicht aus.
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Liebe Frau Hans,
vielen Dank dafür, dass Sie uns ins Gedächtnis rufen, dass die Verquickung des Kindeswohls mit kommerziellen Interessen nicht gutgehen kann. Aber: neu ist die Erkenntnis nicht. Die Konstruktion ist sogar gesetzlich verankert. Denn nach § 71 SGB VIII stellen die sog. freien Träger der Jugenhilfe 40 % der Stimmen im Jugendhilfeausschuss.
Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamts gehört werden und hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.
Das heißt im Klartext: Die Empfänger öffentlicher Zuwendungen stellen fast die Hälfte der Stimmen in einem Gremium, das unter anderem über diese Zuwendungen beschließt! In einem Land, in dem Minister(innen) darüber stolpern, dass sie ihren Dienstwagen auch privat nutzen, ist diese Verknüpfung von Kindeswohl und wirtschaftlichen Interessen gesetzlich abgesicherter Alltag. Das zeigt nicht nur den Stellenwert, den Kinde in diesem Lande genießen, es erklärt auch, warum es hier immer weniger Kinder gibt.
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