Sonntag, 31. Januar 2010
 
Post vom Jugendamt - Eltern unter falschem Verdacht
Post vom Jugendamt sorgt für Unruhe bei zahlreichen Eltern. Ein Fall aus Witten zeigt: Auch, wer mit seinen Kinden zu allen Vorsorgeuntersuchungen geht, kann trotzdem eine schriftliche Ermahnung bekommen. Der Jugendamtsleiter spricht sogar von 80 bis 90 Prozent versandten Fehlermeldungen.

Der Westen 30.01.2010
Melanie Schreiber

Dazu der Jugendamtsleiter:
„Wir wollen den Eltern Hilfe anbieten.” Erfolge die Untersuchungen nicht, könne dies den Eindruck der Gleichgültigkeit erwecken. „Wir können sonst nur nach konkreten Hinweisen tätig werden und dann ist es oft schon zu spät. Wenn wir auf diese Weise nur einen 'Fall Kevin' verhindern, ist die Aktion schon ein Erfolg.”

Schritt für Schritt trifft die Vorhersage des Presseblogs ein: Zunächst wird § 1666a BGB so abgeändert, dass das Jugendamt auch ohne den Nachweis elterlichen Versagens in das Elternrecht eingreifen darf. Und nun erzeugt es den "Eindruck der Gleichgültigkeit", wenn Eltern nicht mit ihren Kindern zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Auch wenn die Untersuchung längst erfolgt ist: Der Erinnerungsbrief ist und bleibt in der Akte. Und dort kann man ihn jederzeit hervorholen, wenn er gebraucht wird:
"Sehen Sie, schon damals ..."

Natürlich kann kein Elternteil jemals Einsicht in die Jugendamtsakte nehmen. Und so ist auch kein Elternteil vor üblen Überraschungen gefeit. Das System perfektioniert sich.

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