Mittwoch, 29. September 2010
Behörden verklagen Sozialanwalt
thopo, 11:23h
PROZESS Tumulte im Gericht – Hunderte begehren Einlass zur Verhandlung
NWZ Online
Franz-Josef Höffmann
Alfred Kroll ist ein Superstar – zumindest in den Augen unzähliger armer und behinderter Menschen. Sein unerbittlicher Kampf für die „Entrechteten“, den der Oldenburger Sozialanwalt mit deftigen und klaren Worten führt, ist den Behörden allerdings ein Dorn im Auge. Auf Betreiben der Landkreise Oldenburg und Friesland sowie der Stadt Oldenburg musste sich Kroll deswegen am Montag in eigener Sache in einem Standesverfahren vor dem Oldenburger Anwaltsgericht verantworten.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
Oldenburg ist überall. Leider muss immer wieder beobachtet werde, dass Behörden wild um sich schlagen, wenn sie aufgefordert werden, ihre Handlungen zu rechtfertigen. Und auch hier sind Jugend- und Sozialämter in vorderster Linie dabei.
Hauptursache dürfte sein, dass Jugendämter fast keiner Kontrolle unterliegen. Eine Fachaufsicht gibt es nicht, und die wenigen Möglichkeiten der Rechtsaufsicht werden oft nicht ausgeübt. Wer über Jahre hinweg Unrechtshandlungen begehen kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird zwangsläufig über kurz oder lang das Unrechtsbewusstsein verlieren. Das gilt bei Psychologen längst als Binsenweisheit.
Um so größer ist das Entsetzen, wenn es ein Bürger wagt, Kritik zu äußern. Er wird sofort als Querulant gebrandmarkt, Rechtsanwälte und Presse werden mit Klagen und Dienstaufsichtsbeschwerden mundtot gemacht. Nicht immer, aber immer öfter.
Das ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
"Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
Wie das in der Praxis auszusehen hat, sagt der Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg, Prof. Dr. Ipsen:
“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Ipsen: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)
Doch das ist leider, wie so vieles, in Vergessenheit geraten.
Lesen Sie dazu auch die Meldung im kobinet.
NWZ Online
Franz-Josef Höffmann
Alfred Kroll ist ein Superstar – zumindest in den Augen unzähliger armer und behinderter Menschen. Sein unerbittlicher Kampf für die „Entrechteten“, den der Oldenburger Sozialanwalt mit deftigen und klaren Worten führt, ist den Behörden allerdings ein Dorn im Auge. Auf Betreiben der Landkreise Oldenburg und Friesland sowie der Stadt Oldenburg musste sich Kroll deswegen am Montag in eigener Sache in einem Standesverfahren vor dem Oldenburger Anwaltsgericht verantworten.
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
Oldenburg ist überall. Leider muss immer wieder beobachtet werde, dass Behörden wild um sich schlagen, wenn sie aufgefordert werden, ihre Handlungen zu rechtfertigen. Und auch hier sind Jugend- und Sozialämter in vorderster Linie dabei.
Hauptursache dürfte sein, dass Jugendämter fast keiner Kontrolle unterliegen. Eine Fachaufsicht gibt es nicht, und die wenigen Möglichkeiten der Rechtsaufsicht werden oft nicht ausgeübt. Wer über Jahre hinweg Unrechtshandlungen begehen kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird zwangsläufig über kurz oder lang das Unrechtsbewusstsein verlieren. Das gilt bei Psychologen längst als Binsenweisheit.
Um so größer ist das Entsetzen, wenn es ein Bürger wagt, Kritik zu äußern. Er wird sofort als Querulant gebrandmarkt, Rechtsanwälte und Presse werden mit Klagen und Dienstaufsichtsbeschwerden mundtot gemacht. Nicht immer, aber immer öfter.
Das ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
"Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
Wie das in der Praxis auszusehen hat, sagt der Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg, Prof. Dr. Ipsen:
“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Ipsen: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)
Doch das ist leider, wie so vieles, in Vergessenheit geraten.
Lesen Sie dazu auch die Meldung im kobinet.
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