Sonntag, 7. November 2010
 
ANKLAGE: Leiterin von Jugendamt muss vor Gericht
XLARGE 05.11.2010
Andrea Mellmer

Wegen inkriminierender Äußerungen, muss sich die Leiterin eines steirischen Jugendamts vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihr Üble Nachrede nach § 111 Strafgesetzbuch vor. Viele Eltern beschreiben Klaudia H. als arrogant und rücksichtslos – von Rückführung der Kinder und Hilfeplan keine Spur. Einer Mutter wurde die Arroganz zu viel, nachdem sie von H. zu hören bekam, sie nehme bleibende Schäden ihres Kindes billigend in Kauf.

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