Freitag, 12. November 2010
Gema kassiert bei Martinszügen ab
thopo, 14:17h
Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge aktuelles Liedmaterial auf Zettel kopieren. Die Gema sagt: Wer nicht zahlt, handelt illegal.
taz.de 11.11.2010
dpa/taz
Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.
Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Man kann zur Kirche und ihren Feiern stehen, wie man will: Dass nun auch mit den Kleinsten Profit gemacht werden soll, ist ein Armutszeugnis für unser Land. Das Budget der Kindergärten ist ohnehin knapp genug. Sollen die Kinder künftig schweigend mit ihren Laternen durch die Straßen rabammeln?
Zum Glück unterliegen die "Klassiker" unter den Martinsliedern „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ und „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ inzwischen nicht mehr dem Urheberrecht.
Erinnern Sie sich noch, wieviel Spaß Sie selbst als Kind bei so einem Umzug hatten?
Der Presseblog ruft alle Musikschaffenden auf, ein Martinslied zu komponieren und der Allgemeinheit gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Das Lied sollte sich zum gemeinschaftlichen Singen ohne Musikbegleitung eignen, wie es halt bei einem Martinszug üblich ist. Es wäre schön, wenn die Kinder auch im nächsten Jahr mehr als zwei Lieder singen könnten.
taz.de 11.11.2010
dpa/taz
Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.
Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Man kann zur Kirche und ihren Feiern stehen, wie man will: Dass nun auch mit den Kleinsten Profit gemacht werden soll, ist ein Armutszeugnis für unser Land. Das Budget der Kindergärten ist ohnehin knapp genug. Sollen die Kinder künftig schweigend mit ihren Laternen durch die Straßen rabammeln?
Zum Glück unterliegen die "Klassiker" unter den Martinsliedern „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ und „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ inzwischen nicht mehr dem Urheberrecht.
Erinnern Sie sich noch, wieviel Spaß Sie selbst als Kind bei so einem Umzug hatten?
Der Presseblog ruft alle Musikschaffenden auf, ein Martinslied zu komponieren und der Allgemeinheit gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Das Lied sollte sich zum gemeinschaftlichen Singen ohne Musikbegleitung eignen, wie es halt bei einem Martinszug üblich ist. Es wäre schön, wenn die Kinder auch im nächsten Jahr mehr als zwei Lieder singen könnten.
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