Mittwoch, 4. Juli 2012
 
Ledige Väter sollen Sorgerecht gegen Willen der Mutter erhalten
Bisher waren sie auf die Zustimmung der Mutter angewiesen, nun will die Bundesregierung die Rechte lediger Väter stärken. Künftig sollen sie eine gemeinsame Sorge durchsetzen können. Es sei denn, das Wohl des Kindes ist gefährdet.
SPIEGEL Online 04.07.2012
fdi/dpa/dapd

Der Gesetzentwurf entspricht weitgehend der Übergangsregelung, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht galt. Zwar soll laut "SZ" auch künftig nach der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten. Ledige Väter könnten aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußere sich die Mutter nicht zu dem Antrag, könne das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch gewährt werden.

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