Donnerstag, 13. September 2012
 
EU-Parlament unterstützt Mindestrechte für Opfer von Straftaten
Für Opfer von Straftaten sollen überall in der EU die gleichen Mindestrechte gelten. Auch eine Begutachtung ihrer besonderen Schutzbedürfnisse soll EU-weit eingeführt werden. Die am Mittwoch durch das Parlament angenommene Richtlinie sieht kostenfreie Opferhilfsdienste wie psychologische Betreuung vor. Opfer haben fortan das Recht, an Polizeivernehmungen und Gerichtsverfahren teilzunehmen in einer Sprache, die sie verstehen.
Europäisches Parlament - Pressedienst 12.09.2012

"Die deutliche Botschaft der Richtlinie an die Opfer von Straftaten ist, dass deren Rechte nicht länger vernachlässigt werden. Das wird helfen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken", sagte die Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Teresa Jiménez-Becerril (EVP, ES), in einer Debatte am Dienstag. Die Berichterstatterin im Ausschuss für die Rechte der Frau, Antonyia Parvanova (ALDE, BG), fügte hinzu: "Diese Rechtsvorschriften gehorchen einem einzigen Grundsatz: Den Interessen der Opfer zu dienen, und ihnen die nötige Unterstützung zu geben, die sie in einer Phase brauchen, die besonders schwierig für sie sein kann".

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

Bleibt nur noch anzumerken, dass Kindesentziehung und Umgangsvereitelung Straftaten sind, unter denen die betroffenen Kinder oft viele Jahre lang leiden. Man wird sehen, wie die deutsche Justiz den Vorgaben aus Brüssel Rechnung trägt.

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