Donnerstag, 27. September 2012
 
Wenn Eltern scheitern
Die Zahl der Sorgerechtsentzüge in Bayern steigt drastisch, vor allem weil alle bei Anzeichen von Vernachlässigung oder Misshandlung genauer hinsehen. Doch der Sorgerechtsentzug ist ein massiver Eingriff - die Frage, wann er gerechtfertigt ist, ist deshalb heikel.
Süddeutsche.de 12.07.2012
Nina Bovensiepen

Die Zahl der Menschen, die das erleben, steigt. Deutlich. Im vergangenen Jahr, so hat es das Statistische Landesamt kürzlich mitgeteilt, wurde das Personensorgerecht in Bayern in 1236 Fällen ganz oder teilweise auf Jugendämter übertragen. 2004 waren es erst 727 Fälle. Das bedeutet innerhalb von sieben Jahren eine Steigerung um 70 Prozent. Bundesweit und bezogen auf München sehen die Zahlen ähnlich drastisch aus.

Und das, obwohl zumindest der komplette Sorgerechtsentzug als Ultima Ratio gilt, als allerletztes Mittel. "Das Kindeswohl muss massiv und ganz konkret gefährdet sein, um solch einen Eingriff zu rechtfertigen", sagt Birgit Benesch, Familienrichterin am Münchner Amtsgericht. Das Elternrecht, das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach betont, ist hoch einzustufen. Ebenso das Recht der Kinder auf elterliche Sorge.

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