Sonntag, 23. Dezember 2012
 
Arme sollen weniger klagen
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung würde den Zugang zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit niedrigen Einkommen erschweren
Telepolis 23.12.2012
Peter Nowak

Ein Gesetzesentwurf des FDP-geführten Justizministeriums sieht vor, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen einzuschränken. Die von der Bundesregierung überarbeitete Fassung liegt mittlerweile im Bundesrat und im Bundestag vor.

Verschlechterungen gibt es vor allem an drei Punkten: Für einkommensarme Menschen soll es keinen ungehinderten Zugang zu einem Rechtsanwalt mehr geben, stattdessen muss ein Rechtspfleger den Antrag vorab bewilligen. Die Einkommensschwelle für den Zugang zu Rechtshilfen soll um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau gesenkt werden. Die Kostenrückzahlung soll auf sechs Jahre verlängert werden.

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Ver.di hat inzwischen eine Unterschriftenaktion gegen den Gesetzesentwurf gestartet. Bitte beteiligen Sie sich!

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