Freitag, 1. März 2013
 
Ermittlungen gegen Amtsrichter und Chefarzt abgelehnt
Gustl Mollaths Anwalt wirft dem Nürnberger Amtsrichter und dem Chefarzt der Bayreuther Klinik "verbotene Vernehmungsmethoden" vor. Doch jetzt hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die beiden abgelehnt. Anwalt Strate sieht darin eine "unheilvolle Botschaft".
Süddeutsche Zeitung 27.01.2013
Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Die Staatsanwaltschaft sieht das Verhalten von Amtsrichter und Arzt nicht im Widerspruch zu den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Zwar dürfte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht erfolgen, wenn sich der Beschuldigte weigere, eine Untersuchung zuzulassen. Auch habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass eine "Totalbeobachtung" die Grundrechte des Untergebrachten verletze. Allerdings, so teilt die Staatsanwaltschaft mit, habe Mollath nie erklärt, zu keiner Untersuchung bereit zu sein. Zutreffend sei lediglich, dass Mollath Untersuchungen von Anfang an verweigert habe.

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Und wieder einmal werden Ermittlungen gegen staatliche Organe mit fadenscheinigen Wortspielchen und Logeleien verhindert.

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